Staatsregierung

Bayern entlastet kleine Schlachtbetriebe

Die Bayerische Staatsregierung sorgt ab dem 1. Juli 2023 mit dem Gesetz zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren für eine deutliche Entlastung kleiner Schlachtbetriebe und Metzgereien und stärkt damit regionale Strukturen.

Grundpfeiler einer guten Lebensmittelversorgung

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (o.li.) betonte dazu im Bayerischen Landtag: „Kleine Betriebe, die in geringer Stückzahl schlachten, sollen zukünftig finanziell entlastet werden. Die Neuordnung der Fleischhygienegebühren beendet Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe. Das ist ein wichtiges Signal für den ländlichen Raum. Die Grundpfeiler einer guten Lebensmittelversorgung sind regional, nachhaltig und tierschutzgerecht. Wir wollen die regionale Vielfalt im Schlachtbereich in Bayern erhalten. Wir setzen auf kurze Wege statt auf lange Lieferketten. Das ist gut für die Tiere und das Klima. Die hofnahe Schlachtung bedeutet weniger Stress für die Tiere und damit mehr Tierschutz.”

Regionale Wertschöpfung wird gestärkt

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (o.re.) sagte: „In Bayern haben wir ein intakte Schlachtstruktur, um die uns andere Bundesländer beneiden. Diese gilt es zukunftsfähig zu erhalten. Von den neuen, reduzierten Sätzen profitieren 95 % unserer bayerischen Schlachtstätten. Damit setzt die Bayerische Staatsregierung ein starkes Zeichen auch für die Nutztierhaltung in Bayern. Kleinstrukturierte, regionale Schlachtstätten sind wichtige Partner vor Ort für die Landwirte und Garanten für breit aufgestellte Absatzwege. Das stärkt die regionale Wertschöpfung und sichert die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln auf kurzen Wegen.”

Vereinheitlichung der Gebühren

Die kleinen Schlachtbetriebe vor Ort stehen für Innovation, Tradition, Regionalität und Tierwohl. Über 1.500 der Betriebe in Bayern sind kleine Schlachtbetriebe, die von den Neuregelungen profitieren – die meisten im Metzgerhandwerk. Das entspricht rund 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat. Europarechtlich besteht die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Diese Fleischhygienegebühren wurden bisher aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe. Das neue Gesetz sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier bezahlen, etwa 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.

5 Mio. Euro pro Jahr

Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die notwendige Beihilfe-Notifizierung bei der EU-Kommission ist bereits in die Wege geleitet. Sobald die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, können die niedrigeren Fleischhygienegebühren zur Anwendung kommen. Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird das neue Modell nach einem Jahr evaluiert.

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