Im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens Edeka/Tengelmann hat das Bundeskartellamt den Parteien seine vorläufige Einschätzung zu den Übernahmeplänen mitgeteilt und deutlich gemacht, dass man starke wettbewerblichen Bedenken habe. „Das Vorhaben würde nach den bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes zu einer Verdichtung der ohnehin stark konzentrierten Marktstrukturen insbesondere in Berlin, München und einzelnen größeren Städten in Nordrhein-Westfalen führen“, sagte Andreas Mundt. Der Präsident des Bundeskartellamtes meinte weiter: „Auch bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln würde der Vorsprung der Spitzengruppe bestehend aus Edeka, Rewe und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern weiter steigen, da den Herstellern eine der verbleibenden Absatzalternativen außerhalb dieser Gruppe wegbricht.“ Die Unternehmen haben jetzt die Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen.
Edeka und Tengelmann sowie die zum Verfahren beigeladenen Unternehmen und Verbände haben bis zum 26. Februar 2015 Gelegenheit, zu dem Entscheidungsentwurf des Bundeskartellamtes Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Vorschläge für Auflagen oder Zusagen zu unterbreiten. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft nach derzeitigem Stand am 6. März 2015 aus. Die Parteien haben aber die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen.