Berlin. Der Zentrale Kreditausschuss, ein Gemeinschaftsgremium öffentlicher und privater Banken, hatte Anfang Januar beim Bundeskartellamt beantragt, künftig untereinander fest definierte Gebühren für die Zahlungsabwicklung mit Hilfe von ec-Karten erheben zu dürfen. Gegen dieses Preis- und Konditionenkartell hatte der DEHOGA Widerspruch beim Bundeskartellamt eingelegt.
Das Bundeskartellamt hat nun den Banken die Einführung dieses Interbankenentgelts für das ec-Lastschriftverfahren untersagt. “Dies ist ein wichtiger Etappensieg für David im Kampf gegen Goliath, der ohne das Bundeskartellamt als unabhängiger Hüterin des Wettbewerbs nicht denkbar gewesen wäre”, zeigte sich Dr. Erich Kaub, DEHOGA-Präsident, erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.
Die Banken wollten beispielsweise für die Abrechnung des in Handel und Gastronomie beliebten elektronischen Lastschriftverfahrens (Zahlen mit ec-Karte und Unterschrift) eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35 Pfennig pro Transaktion einführen. Das wäre letztlich auf eine Verdreifachung der Kosten hinausgelaufen. Die Zeche hätten Wirt und Hotelier zusätzlich zu zahlen gehabt.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf des Verbandes, Wettbewerb im Bereich der Abwicklung bargeldloser Zahlungen mit Kreditkarte und ec-Karte aufrecht zu erhalten. “Der DEHOGA wird sehr aufmerksam verfolgen, wie die Banken und Sparkassen auf die Untersagung reagieren,” versicherte Dr. Erich Kaub.