Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von rund 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Die ersten Unternehmen kündigten an, das verhängte Bußgeld nicht zu akzeptieren. Zur Erklärung hieß es: Namhafte Wursthersteller trafen sich schon seit Jahrzehnten regelmäßig im sogenannten „Atlantic-Kreis“, benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem „Atlantic-Kreis“ kam es zwischen verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit dem Jahre 2003, zu konkreten Absprachen, gemeinsam Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen.
Wie das Bundeskartellamt weiter ausführte, war es aufgrund der Heterogenität der Produkte (verschiedene Wurstsorten, unterschiedliche Packungsgrößen) nicht möglich konkrete Einzelpreise festzulegen, so dass man sich über Preisspannen für Produktgruppen (Roh-, Brüh-, Kochwurst und Schinken) abstimmte. Im Ergebnis konnten höhere Preisforderungen gegenüber dem Einzelhandel auf der Basis der Kartellvereinbarung durchgesetzt werden.
Laut Bundekartellamt waren die folgenden Unternehmen beteiligt: Bell Deutschland Holding GmbH, Seevetal (vormals Abraham/Zimbo, Coop-Gruppe); Böklunder Plumrose GmbH & Co. KG, Böklund/Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Bremen (Zur Mühlen-Gruppe, ClemensTönnies-Gruppe); Döllinghareico GmbH & Co. KG, Elmshorn; Herta GmbH, Herten (Nestlé); Franz Wiltmann GmbH & Co. KG, Versmold; H. Kemper GmbH & Co. KG, Notrup; H. & E. Reinert Holding GmbH & Co. KG, Versmold/ Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Neuenkirchen-Vörden; Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG, Heilsbronn; Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG, Emstek-Höltinghausen; Heinrich Nölke GmbH & Co. KG, Versmold; Höhenrainer Delikatessen GmbH, Feldkirchen-Westerham; Lutz Fleischwaren GmbH, Landsberg am Lech (Vion); Marten Vertriebs GmbH & Co. KG, Gütersloh; Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG, Edewecht; Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG, Finnentrop; Ponnath DIE MEISTERMETZGER GmbH, Kemnath; Rudolf und Robert Houdek GmbH, Starnberg; Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH & Co. KG; Bad Zwischenahn; Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH, Sassenberg (heristo AG);Wiesenhof Geflügelwurst GmbH & Co. KG, Rietberg (PHW-Gruppe) undWillms Fleisch GmbH, Ruppichteroth. Das Bundeskartellamt gab keine Auskunft über die Einzelbußgelder.
Mittlerweile haben bereits die ersten Unternehmen angekündigt, das verhängte Bußgeld nicht zu akzeptieren. So kündigte die zur H. & E. Reinert Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen H. & E. Reinert Holding GmbH & Co. KG und die Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG an, eine Klage gegen den Bescheid beim zuständigen Oberlandesgericht in Düsseldorf an.
In einem Kartellverfahren wegen unerlaubter Preiskoordinierung hat das deutsche Bundeskartellamt gegen die ehemaligen ZIMBO Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG und Abraham GmbH ermittelt und gegen die Bell Deutschland Holding GmbH, eine unmittelbare Tochtergesellschaft der Bell AG, ein hohes Bußgeld verhängt. Auch Bell betrachtet den Bußgeldbescheid als ungerechtfertigt und will sich dagegen umfassend verteidigen. „Im Kartellverfahren wegen unerlaubter Preiskoordinierung in der deutschen Wurstwarenindustrie hat das Bundeskartellamt gegen das deutsche Bell-Tochterunternehmen ein Bußgeld in Höhe von rund 100 Millionen Euro verhängt“ heißt es in einer Pressemitteilung. Der ergangene Bußgeldbescheid sei sachlich falsch und rechtlich verfehlt, die Bußgeldhöhe zudem in einer margenschwachen Industrie gänzlich unverhältnismäßig. Daher werde Bell den Bußgeldbescheid vor Gericht angreifen und seine Aufhebung verfolgen.