Bonn. Unternehmen können für Geschäftsreisen Vorsteuer abziehen, obwohl dies nach dem Umsatzsteuergesetz seit dem 1. April 1999 eigentlich verboten ist, teilte der Hotelverband Deutschland (IHA) mit. Eben dieses Verbot hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil aufgehoben (Aktenzeichen VR 49/00), da es gegen das Europarecht verstoße. Ein Unternehmen könne sich gegenüber der Finanzbehörde direkt auf die Sechste Umsatzsteuer-Richtlinie von 1977 berufen.
Der BFH hat mit seiner Entscheidung die Auffassung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) bestätigt, der mit Verweis auf EU-Recht in Eingaben und Stellungnahmen die Bundesregierung immer wieder aufgefordert hatte, den Vorsteuerabzug aus Hotelkosten wieder zuzulassen.
Die Entscheidung wirkt sich aus bei allen Wirtschaftsunternehmen, also auch bei Geschäftsreisen von Hoteliers und ihren Mitarbeitern. Günstig für Deutschlands Hotellerie ist das Urteil aber vor allem auch deswegen, weil diese von der Wirtschaft mit dem Hinweis auf das Verbot des Vorsteuerabzugs bei Geschäftsreisen unter Preisdruck gesetzt worden war.