Zitrusfrüchte dürfen gegen Schimmelbefall oberflächlich mit Konservierungsstoffen behandelt werden. Zugelassen sind Biphenyl (E 230), Orthophenylphenol (E 231), Natriumorthophenylphenol (E 232)und Thiabendazol. Als Schutz gegen Austrocknen dürfen außerdem Wachse verwendet werden. Bei Fertigpackungen geben die Zutatenliste und die Verpackung Auskunft über die verwendeten Konservierungsstoffe. Bei loser Ware muss auf einem Schild die Behandlung angegeben sein, z. B. “mit Konservierungsstoff Thiabendazol” oder “konserviert mit Orthophenylphenol” bzw. “gewachst”. Für Bananen ist keine Angabe erforderlich, da allgemein bekannt ist, dass Bananenschalen nicht zum Verzehr geeignet sind. Benötigen Sie Zitronen- oder Orangenschalen zum Backen oder für ein Geflügel- oder Fischgericht, kaufen Sie unbedingt unbehandelte Früchte, die der Fachhandel meist in geringen Mengen führt. Um bei behandelten Früchten so wenig Konservierungsmittel wie möglich von der Schale auf das Fruchtfleisch zu übertragen und mitzuverzehren, empfehlen die Experten vom aid, die Früchte unter fließend warmem Wasser abwaschen oder nach dem Schälen aber vor dem Zerteilen der Früchte gründlich die Hände waschen.