Beim Treffen des Arbeitskreis Bremer Gemeinschaftsverpfleger (ABG) erfuhren die Teilnehmer/Innen zunächst Lob. Sorgenkind der Behörde seien nicht die Großverpfleger. Schwierigkeiten mit der aktiven Einführung eines LMHV-Eigenkontrollsystems bestünden eher in der klassischen Gastronomie, in Kleinbetrieben, Imbissen und bei Marktanbietern. Noch stünde die Dokumentationspflicht zwar nicht explizit in der Verordnung – man müsse aber damit rechnen, dass sie kommen wird.
In angenehmer Atmosphäre des Cafe im Rhododendronpark “DieBlöchliger” standen Frau Dr. Gerecke und ihr Kollege Peer Schmidt zwei Stunden für Antworten auf die Fragen der Großverpfleger bereit. In der Quintessenz waren den Profis die meisten Empfehlungen geläufig. Vorausschauend betrachtet könne es aber Probleme bei der Risikoanalyse geben. Allerdings gelte auch hier der Grundsatz der Angemessenheit, sodass deren Erstellung nach Produktgruppen – und nicht für alle Einzelrezepturen – in den meisten Fällen ausreichen wird, erfuhren die Teilnehmer/Innen. Die Bildung von Rückstellproben sei im eigenen Interesse. Eine Aufbewahrungszeit von 5-6 Tagen könne zu wenig sein, weil schon die behördeninternen Laboruntersuchungen diese Zeit bis zum endgültig vorliegenden Befund in Anspruch nehmen. 10 Tage wären also auch für die Aufbewahrung einer eigenen Zweitprobe eher angemessen. Im Zuge der geforderten Schulungen sei der Schwerpunkt nach den Haupttätigkeiten zu legen. Insbesondere neue Mitarbeiter/Innen müssten hygienisch eingewiesen werden und auch eine gegengezeichnete Unterweisung könne als Schulungsmaßnahme gelten.
Nicht alle Detailfragen ließen sich endgültig und pauschal, sondern nur im Einzelfall bewerten und verbindlich klären. Jederzeit stünde die Lebensmittelüberwachung für Fragen aus den Häusern der Großküchen bereit. Das Angebot wurde schon nach dem offiziellen Teil wahrgenommen, zumal sich die beiden Gäste der LMÜ Bremen nicht belehrend oder dozierend, sondern von kooperativ beratender Seite zeigten. (C.F.)