Meisterliche Qualifikation bleibt vorgeschrieben

Die Einigung zwischen Bundesregierung und Opposition sieht vor, dass die Liste der Berufe, die auch zukünftig in der Anlage A der Handwerksordnung geführt werden, bei denen also die Meisterpflicht weiterhin gilt, von den ursprünglich geplanten 29 auf 41 erweitert wird. Darunter sind auch das Fleischerhandwerk sowie die weiteren Lebensmittelhandwerke.
Manfred Rycken, Präsident des Deutschen Fleischer-Verbandes, sieht diese Entscheidung auch als eine Folge der engagierten und überzeugenden Lobbyarbeit der fleischerhandwerklichen Organisationen. Die zahlreichen öffentlichen Wortmeldungen, Briefe an Bundestagsabgeordnete und Gespräche mit politisch Verantwortlichen aller Parteien in den letzten Monaten hätten sich schließlich ausgezahlt.
Der Erhalt des Meisterprinzips im Fleischerhandwerks sei ein Sieg für die rund 30.000 Fleischer-Fachgeschäfte sowie vor allem für deren Kunden. „Wer in einem Fleischer-Fachgeschäft einkauft und sich beraten lässt, wird auch in Zukunft die Gewähr dafür haben, dass der Betrieb von einem Fleischermeister geführt wird, der sein Handwerk im wahrsten Sinne des Wortes meisterlich versteht und so persönlich die Qualität und die Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen garantieren kann. Das ist ein wichtiger Erfolg, denn Verbraucherschutz braucht meisterliche Qualifikation“, so Rycken wörtlich.
Bei aller Genugtuung dürfe aber nicht übersehen werden, dass trotzdem die Liste der bisher 94 Vollhandwerke auf nur noch 41 „zulassungspflichtige Handwerksgewerbe“ zusammengestrichen werde. Zwar sei die Ausbildungsleistung jetzt auch ein Kriterium für den Verbleib in der Anlage A, doch werde das Engagement vieler Gewerke, die dort zukünftig nicht mehr vertreten sind, bei der Ausbildung junger Menschen in interessanten und anspruchsvollen Berufen nicht in ausreichendem Maße anerkannt.

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