Erheblichen Spielraum für Preisnachlässe gebe es nicht. In der Beurteilung der neuen Rechtslage sieht Bauer die Branche uneinig. “Die Markenhotellerie wird die erweiterte wettbewerbliche Gestaltungsfreiheit zum Auf- bzw. Ausbau von Kundenbindungssystemen nutzen. Dagegen befürchten viele Mittelständler den Einstieg in eine Rabatt-spirale, die schließlich in einem Nullsummenspiel auf niedrigerem Preisniveau endet.” Wachsender Rabattwirrwarr würde nach Auffas-sung des Hotelverbandes zu Lasten der Preistransparenz gehen. Deshalb sei auch die Reaktion der Verbraucherverbände auf den Wegfall der beiden Gesetze nicht euphorisch.
Bei der ganzen Diskussion werde bisweilen übersehen, dass ein Hauptzweck des Rabattgesetzes der Verbraucherschutz gewesen sei. “Die neue Rechtslage betrachtet die Branche auch deswegen gelassen”, so Bauer, “weil die Preisdifferenzierung für die Hotellerie nichts Neues ist.” Dort stehe ein starres Angebot an Hotelzimmern einer beständig schwankenden Belegung gegenüber. In der Stadthotellerie ändere sich die Nachfrage oft von einem Tag zum anderen dramatisch. Darauf könne man nur mit flexibler Preispolitik reagieren.