CleanSmoke Entwarnung

Räuchern: CleanSmoke Coalition gibt Entwarnung

Räucherprozess für sechs Monate gesichert

In einem aktuellen Newsletter hat die CleanSmoke Coalition (CSC) „Entwarnung“ für die Anwender des CleanSmoke-Räucherprozesses zumindest für die nächsten sechs Monate gegeben. Aus Sicht der CSC ist eine „zwingend erforderlichen Revision“ des gesamten europäischen Räucherrechts nötig. Die CSC versteht sich laut ihrem Präsidenten Uwe Vogel als „Wegbereiter, um den Gesundheitsschutz der Verbraucher, die Nachhaltigkeit und die wirtschaftliche Effizienz aller Räuchermethoden für Lebensmitteln zu verbessern“.

Rechtsakt nicht fristgerecht umgesetzt

Die EU-Kommission sei nicht in der Lage gewesen sei, den Rechtsakt zum Verbot der Raucharomen fristgerecht umzusetzen. Deshalb habe sich ab dem 24. Juni die Zulassung für Raucharomen automatisch um weitere sechs Monate verlängert. Diese Verlängerung gelte auch für den CleanSmoke-Räucherprozess.

Die CSC erachtet aufgrund eigener vergleichender Untersuchungen mit unbeanstandeten Schadstoffanalysen sowohl das Risiko-Assessment durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Risiko-Management durch die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG Sante) der EU für unzureichend. Auf geräucherten Produkten seien die als genotoxisch eingestuften Stoffe nicht nachweisbar.

Die CSC werde die nächsten Monate und dann gegebenenfalls eine Nachlauffrist von zwei bzw. fünf Jahren nutzen, um den produkt- und umweltfreundlichen CleanSmoke-Räucherprozess aus wissenschaftlicher, juristischer und nachhaltig-ökologischer Sicht aus dieser angestrebten Nichtverlängerung herauszubekommen. Die EFSA sei von der DG Sante im Nachgang zum angestrebten Verbot der Raucharomen aufgefordert worden, konventionellen Rauch mit aus Raucharomen erzeugtem Rauch zu vergleichen.

Übergangsfristen bis zu fünf Jahren

Die EU-Kommission hat am 1. August 2024 in Artikel 2 der Verordnung (EU 2024/2067) folgende Übergangsfristen geregelt:

Lebensmittel, die die Primärprodukte für die Herstellung von Raucharomen SF-001, SF-002, SF-003, SF-004, SF-005, SF-006, SF-008 oder SF-009 enthalten und die vor dem 21. August 2024 die in der Unionsliste für diese Primärprodukte für die Herstellung von Raucharomen festgelegten Bestimmungen erfüllen, dürfen weiter in Verkehr gebracht werden und dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben, wenn sie bis zu folgenden Zeitpunkten in Verkehr gebracht werden:

a) 1. Juli 2029 in Bezug auf die Lebensmittelkategorien 1.7 (Käse und Käseerzeugnisse), 8 (Fleisch), 9.2 (Fisch und Fischereiprodukte einschließlich Krebs- und Weichtieren, verarbeitet), 9.3 (Fischrogen) und ihre entsprechenden Unterkategorien;

b) 1. Juli 2026 in Bezug auf alle anderen Lebensmittelkategorien

Auch Zubereitungen, die die Primärprodukte für die Herstellung der genannten Raucharomen enthalten und nicht als solche zum Verzehr bestimmt sind, dürfen bis 1. Juli 2029 zur Verwendung in den in Absatz 1, Buchstabe a, aufgeführten Lebensmittelkategorien bzw. bis zum 1. Juli 2026 betreffend alle anderen Lebensmittelkategorien in Verkehr gebracht werden. Zubereitungen im Sinne dieses Absatzes sind Gemische aus Raucharomen oder Gemische aus einem oder mehreren Raucharomen mit anderen Lebensmittelzutaten wie Aromen, Lebensmittelzusatzstoffen, Enzymen oder Trägerstoffen, die dazu dienen, ihre Lagerung, ihren Verkauf, ihre Standardisierung, ihre Verdünnung oder ihre Lösung zu erleichtern.

CSC fordert Überarbeitung des EU-Räucherrechts

In einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihren Kabinettsberater für den Green Deal Peter van Kemseke regt die CSC an, das über die Jahre mit unterschiedlichen Intentionen fortgeschriebene und inzwischen nicht mehr stringente Räucherrecht einer grundlegenden Revision zu unterziehen. Aus Sicht der CSC ist die Entwicklung eines völlig neuen Regulierungsansatzes für die gesamte Räucherindustrie nötig, vom konventionellen Räuchern über gereinigte Primärrauchprodukte bis hin zu den Raucharomen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Ziel der CSC sei es, den Gesundheitsschutz der Verbraucher, die Nachhaltigkeit und die wirtschaftliche Effizienz beim Räuchern von Lebensmitteln zu verbessern.

Hintergrund des Streits um das Räuchern

Am 24. April 2024 beschloss der Ständige Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) die Zulassung von Raucharomen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 vorläufig zu beenden. Aus CSC-Sicht eine falsche Entscheidung. Denn diese bedeute den regulatorischen Ausstieg aus einem bewährten, sicheren und nachhaltigen Produkt für Hersteller, die auf Raucharomen und vorgereinigten Rauch nicht nur für Geschmack und Farbe, sondern auch für die Konservierung der Lebensmittel und die gewünschten organoleptischen Eigenschaften und Textur angewiesen sind.

Gereinigte Primärrauchkondensate seien leistungsfähiger als konventionelle und traditionelle Räucherverfahren in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Verbraucher, Umweltschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Der bisherige Prozess der Neubewertung von geräucherten Produkten durch die EFSA stehe in starkem Kontrast zum Laissez-faire-Ansatz beim konventionellen Räuchern, der weniger wirksam für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt sei. Dies werde auch vom Gesetzgeber anerkannt.

Die Nichtverlängerung lasse sich kaum mit der aktuellen Ernährungsstrategie der Bundesregierung vereinbaren. Hier werde ausdrücklich ein erhöhter Verzehr von pflanzlichen Proteinen als Fleischersatz gefordert. Deren Akzeptanz beim Verbraucher werde durch einen produkt- und umweltfreundlichen Räucherprozess deutlich gesteigert. Trotzdem sollen umweltfreundlich und gesund mit CleanSmoke geräucherte Fleischsubstitute und Gemüsezubereitungen mit einer Nachlauffrist von zwei Jahren sowie konventionell geräucherte Fleischwaren mit einer Nachlauffrist von fünf Jahren vom Markt genommen werden.

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