Wasserbueffel

Seuchenalarm in Brandenburg

Erstmals seit 1988 wieder Maul- und Klauenseuche in Deutschland

Am 10. Januar 2025 wurde die Maul- und Klauenseuche (MKS) erstmals seit 1988 in Deutschland amtlich festgestellt. Das meldet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer aktuellen Pressemitteilung. Der betroffene Bestand mit 14 Wasserbüffeln (Symbolbild o.), von denen drei Tiere gestorben waren, im Landkreis Märkisch Oderland in Brandenburg, sei umgehend beprobt und die Tiere auf behördliche Anordnung getötet worden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe den Serotyp O nachgewiesen; über die Einschleppungsursache gebe es noch keine näheren Erkenntnisse. Das FLI unterstütze die zuständige Behörde bei den laufenden epidemiologischen Untersuchungen.

Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht sind im Falle des Auftretens der MKS umfangreiche Maßnahmen durch die zuständige Behörde zu ergreifen wie etwa
• Sperre des Bestandes
• Tötung der empfänglichen Tiere im Bestand
• Einrichtung von Sperrzonen (Schutzzone mit Radius 3 km für mind. 15 Tage, Überwachungszone mit Radius 10 km für mind. 30 Tage), aus denen die Verbringung von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnissen verboten ist und für die weitere Vorgaben gelten (Reinigung und Desinfektion, etc.).

Die MKS ist für Wiederkäuer, Schweine und Kameliden sehr bedeutsam. Die meisten anderen Tierarten und der Mensch erkranken nicht bzw. nur mild mit Bläschenbildung an den Schleimhäuten.

Deutschland verliert Status „frei von MKS“

Die amtliche Mitteilung des Falles im nationalen Tierseuchennachrichtensystem TSN sei erfolgt. Die Meldungen an die EU-Kommission (ADIS) sowie an die Weltorganisation für Tiergesundheit (WAHIS) seien am Tag der amtlichen Feststellung umgehend abgesetzt worden. Darüber hinaus würden die EU-Kommission, die anderen Mitgliedstaaten und die Drittländer über die aktuell bekannten Sachverhalte informiert.

Mit der Bestätigung der MKS verliere Deutschland seinen Status als „frei von MKS ohne Impfung“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH).

Politische Aktivitäten rund um den Seuchenfall

In der kommenden Woche werde in einer virtuellen Sitzung der Bund-Länder-Task Force Tierseuchenbekämpfung sowie in einer Videokonferenz des Zentralen Krisenstabes Tierseuchen auf der Ebene der Amtschefs über das weitere Vorgehen beraten.

Außerdem findet auf Einladung der EU-Kommission am heutigen Montag, 13. Januar 2025, eine Sondersitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel – Sektion Tiergesundheit stattfinden, bei der Deutschland über die aktuelle Situation berichten wird. Ebenfalls am heutigen Montag hat Bundesminister Cem Özdemir die für Klauentiere relevanten Verbände zu einem Informationsgespräch zum aktuellen Sach- und Informationsstand eingeladen.

Brandenburg habe umgehend ein landesweites „stand still“, also ein komplettes Verbringungsverbot für empfängliche Tiere für 72 Stunden verhängt.

Eine Impfung gegen die MKS sei im Grundsatz verboten. Das EU-Recht räume allerdings Möglichkeiten für Notimpfungen ein, von denen die Mitgliedstaaten Gebrauch machen können. Sowohl die Europäische Union als auch Deutschland verfügten über MKS-Impfstoff-/ Antigenbanken, so dass im Bedarfsfall in kurzer Zeit Impfstoffe zur Verfügung stehen könnten.

Ob eine Impfung vorgesehen wird, ist allerdings vom weiteren Fortgang des Geschehens abhängig und davon, ob eine Verschleppung des Virus stattgefunden hat. Erste Option nach aktueller Sachlage ist die Tötung der Tiere in betroffenen Beständen mit anschließender Reinigung und Desinfektion zur sofortigen Tilgung der Seuche in Deutschland.

Drastische Folgen für deutsche Lebensmittelexporte befürchtet

Laut BMEL ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Drittländer die Einfuhr von empfänglichen Tieren und deren Erzeugnisse vorerst aussetzen werden. Durch den Verlust des MKS-Freiheitsstatus nach WOAH seien ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Dies bedeute, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzene Naturdärme, Samen und Blutprodukten oder empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist.

Darüber hinaus sei davon auszugehen, dass Drittländer umgehend Sperren für Waren aus Deutschland verhängen werden. Die Drittländer seien mit einem entsprechenden CVO-Schreiben umgehend informiert worden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen seien derzeit noch nicht abschätzbar.

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