Frankfurt/M. Bei seiner letzten Sitzung im Jahr 2000 hat der Vorstand des Verbandes der Köche Deutschlands e.V. ein Konzept für eine neue Struktur des Verbandes erarbeitet, teilte der VKD mit. Vorgestellt wird dieses Modell den Leitern der neun Arbeitsgemeinschaften am 13. Januar 2001 in Offenbach. Zielsetzung der Arbeitstagung ist, gemeinsam ein tragfähiges Konzept für eine zeitgemäße, effiziente und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Verbandsstruktur auszuarbeiten, das den Mitgliedern anschließend im Verbandsorgan KÜCHE vorgestellt wird.
Zur Diskussion und Abstimmung gelangt das Konzept für die neue Struktur und die damit verbundene neue Satzung dann bei der Generalversammlung vom 1. bis 3. Oktober 2001 in Gelsenkirchen. Den Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung lehnte der Vorstand mit Mehrheitsbeschluss ab. Zielsetzung des Antrages war, das vom “Kölner Kreis” erarbeitete Modell einer neuen Verbandsstruktur in der außerordentlichen Generalversammlung zu verabschieden.
“Wir sind offen für Neues”, erklärte der Vorstand bei seiner Sitzung am 14. Dezember 2000. “Es ist uns bewusst, dass die Entwicklungen in unserem Berufsstand und in der Gesellschaft auch Veränderungen im Verband erforderlich machen, um attraktiv für die Mitglieder und ein relevanter Gesprächspartner für Organisationen und Unternehmen zu bleiben. Nachdem wir im Jahr 2000 all unsere Anstrengungen auf die erfolgreiche Durchführung der IKA gerichtet haben, wollen wir das Jahr 2001 dafür nutzen, Neuerungen in personeller wie struktureller Hinsicht einzuleiten.”
Die Vorstellungen des Verbandsvorstandes, des Rechtsberaters sowie Teile der Ausarbeitungen des so genannten “Kölner Kreis” dienen einer künftigen, zeitgemäßen und dabei praktikablen Verbandsstruktur. Die Vorstellungen aller Beteiligten werden in einem grundlegenden Arbeitspapier zusammengefasst. Mit der beschlossenen Vorgehensweise der Erarbeitung der Satzungsänderung wird der demokratische Verlauf der Meinungsbildung sichergestellt, in den alle Mitglieder und Gremien in angemessenen Zeitabläufen eingebunden sind.
Eine Konsequenz aus dieser Entscheidung ist die Durchführung der Wahl des neuen Präsidiums nach der bestehenden Satzung. Nach Ansicht des Vorstandes verfügt der Verband mit der Briefwahl des Präsidenten und der vier Vizepräsidenten zwar über ein aufwendigeres, dafür aber sehr klares und demokratisches Wahlverfahren. Damit wird jedem Mitglied die Möglichkeit zur unmittelbaren Mitbestimmung im VKD gegeben.
Die Vorschläge des “Kölner Kreises” wurden vom Vorstand mit Interesse entgegengenommen. Eine Prüfung der vorgeschlagenen neuen Satzung führte hingegen bei einigen Punkten zu Bedenken von juristischer Seite. “Eine Satzung ist die Grundlage für die erfolgreiche Arbeit eines Verbandes. Sie muss durch Klarheit, Eindeutigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit gekennzeichnet sein,” führte VKD-Präsident Schaber aus. “Jeder Vorschlag muss daher einer juristischen Prüfung standhalten sowie in Deckung mit den Zielen des Verbandes stehen.”