Dresden/Karlsruhe. In einem Schreiben an die Gastronomen hat ein Dresdener Geschäftsmann die Ochsen-Wirte aufgefordert, den Namen nicht länger zu führen oder eine jährliche Lizenzgebühr zu zahlen. Er hat sich den Namen Ochsen als Marke schützen lassen. Es ist kein verspäteter Aprilscherz: Der Mann der Forderungen heißt Thorsten Rinder, Gastro-Service Dresden. 270 “Namensvettern” vom Gasthof “Zum Ochsen” sind allein in Baden-Württemberg betroffen.
Einer von ihnen, Hans Einkörn aus Cleebronn, hat sich an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewandt. Er will gegen den Gastro-Service aus Dresden juristisch vorgehen. Rinder hatte in seinem Schreiben an die Gastronomen die Ochsenwirte verlangt, auf den Namen zu verzichten oder eine Lizenzgebühr von 120,00 DM pro Jahr zu zahlen.
“Das geht nur mit gerichtlichem Zwang”, erklärte der Karlsruher DEHOGA-Geschäftsführer Hans-Christoph Bruß. Der Verband werde eine Löschung des Schutzes beantragen, kündigte er an. Er sieht gute Aussichten auf Erfolg. Sein Argument: “Laut Markengesetz dürfen Namen nicht geschützt werden, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder gewohnheitsmäßig zur Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen üblich sind.” Das Haus von Hans Einkörn zum Beispiel trägt den Namen “Ochse” bereits seit mehr als 160 Jahren. Und es ist nur eine von sehr vielen Traditionsgaststätten. Andere heißen: Linde, Roß, Eiche, Tenne, XY-Klause – sie könnten einmal ebenso betroffen sein.
Das Deutsche Patent- und Markenamt in München teilte zu dem Thema mit, dass es tatsächlich fraglich sei, ob die von Rinder geschützte Marke “Ochse” verletzt werden könne. Die Eintragung sei das eine, Verbietungsrecht das andere, heißt es von dort. Bei einem Antrag auf Löschung z.B. könne Rinder Bösgläubigkeit geltend machen. Dennoch gebe es große Zweifel, ob die Ansprüche des Geschäftsmannes aus Dresden durchgingen.
Für die betroffenen Gastronomen wären Abmahnungen in jedem Falle mißlich. Und für jeden einzelnen Wirt würde es zu einem teuren Gang durch die Justizinstanzen kommen. Da das neue Markenrecht erst wenige Jahre alt ist, gibt es noch wenig gefestigte Rechtsprechungen und viel Unsicherheit. Daher ist das Thema bei dem DEHOGA wohl in den besten Händen.