BGN: Digitale Gefährdungsbeurteilung

Kein Papier mehr: Die digitale Gefährdungsbeurteilung der BGN erlaubt eine Bearbeitung von überall – egal ob Desktop oder Tablet. Bürokratieabbau und Digitalisierung: Zwei Schlagworte, die von seitens der Wirtschaft vor allem an Verwaltungen gestellt werden. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) baut Schritt für Schritt ihre digitalen Dienstleistungen für Unternehmen und Versicherte aus und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung.

Branchenspezifischer Musterkatalog

Neu ist jetzt die digitale Gefährdungsbeurteilung für die Fleischwirtschaft. Die Anwendung im BGN-Extranet richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten und hilft ihnen dabei, die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung praxisnah zu erfüllen – und dies völlig papierlos.
Ein branchenspezifischer Musterkatalog, der sich individuell anpassen lässt, führt Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung. Durch den modularen Aufbau müssen nur die für den jeweiligen Betrieb relevanten Abschnitte bearbeitet werden. Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen können direkt den zuständigen Beschäftigten zugewiesen werden. Die Anwendung ist gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder externen Dienstleistern nutzbar und wird regelmäßig aktualisiert. Neben der digitalen Dokumentation ist auch ein pdf-Export möglich.

Voraussetzung für die Nutzung ist ein Zugang zum kennwortgeschützten BGN-Extranet. Mitgliedsbetriebe mit bestehendem Zugang erhalten automatisch Zugriff auf die neue Funktion. Noch nicht registrierte Betriebe können den Zugang online beantragen.

Über die Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern das Herzstück im Arbeitsschutz. Wer Gefährdungen kennt, kann gezielt handeln – für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Das schafft nicht nur bessere Arbeitsbedingungen, sondern steigert auch Motivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Im Profil: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien, der Tabakindustrie sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,8 Mio. Menschen in über 380.000 Betrieben.

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