UVC-Entkeimung Luft

Erste Richtlinie für mobile UVC-Entkeimung

Neue Richtlinie für mobile UVC-Entkeimungsgeräte

Mobile Geräte zur UVC-Entkeimung sind in der Lebensmittel- und Fleischproduktion, aber auch im Einzelhandel sowie in Praxen und bei Dienstleistern bereits verbreitet im Einsatz. Diese Methode der Lufthygiene bekommt nun eine verlässliche Gestaltungsrichtlinie. Denn viele Geräte sind bereits im Markt, doch leisten sie nicht immer, was sie versprechen bzw. Anwender von ihnen erwarten. Die erste Richtlinie für UVC-Geräte soll Ordnungs- und Gesundheitsämtern. aber auch der Politik und vor allem den Usern Handlungssicherheit geben.

Der Nutzen einer effektiven UVC-Entkeimung ist unbestritten. In Ländern wie USA, Kanada, Südkorea, Japan oder China konnte insbesondere durch ihre Nutzung der öffentliche Raum in der Corona-Pandemie wieder unter Kontrolle gebracht werden. Der richtige Einsatz dieser Technik könnte auch in Deutschland ein wichtiger Baustein in Richtung Normalität sein. Auch in den Fachmagazinen Ftec und FT Fleischerei Technik/Meat Technology wurde bereits mehrfach über UVC-Entkeimungsgeräte berichtet.

Mögliche Basis für zukünftige Standards

Die neue Richtlinie für mobile Luftentkeimungsgeräte – sie eliminieren in geschlossenen Räumen Sars-CoV-2-Viren und andere gefährliche Infektionsquellen – könnte auch eine Basis für zukünftige Standards von Organisationen wie DIN, DKE, IEC,VDI, VDMA und ZVEI. Geräte, die der neuen Richtlinie entsprechen, entkeimen Luft mit hohem Volumenstrom um mindestens 99 Prozent der Viren- und/oder Bakterienlast. Auch das Umweltbundesamt und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Weszfalen (CoronaSchVO § 4b, Fassung vom 25.1.2021) haben zwischenzeitlich den Weg für mobile Luftreiniger geebnet.

Die drei rheinländischen Unternehmen Virobuster International (Windhagen), orca (Kürten) und Bäro (Leichlingen) gehören zu den Spezialisten der Branche – mit jeweils jahrzehntelanger Erfahrung in der Entkeimung in Industrie- und Lebensmittelbetrieben. In einer Arbeitsgemeinschaft haben sie den Viren in Aerosolen durch einheitliche Mindestanforderungen den Kampf angesagt. Im Gegensatz zu Filteranlagen, die ausschließlich Partikel festhalten, inaktiviert kurzwelliges, ultraviolettes Licht auch pandemische Erreger wie Sars-CoV-2. Kernstück dieser UVC-Geräte ist UV-Licht mit einer Wellenlänge von 254nm. Die drei Unternehmen haben sich mit dem Berater und Initiator goConsult (Odenthal) zur Arbeitsgemeinschaft Luft-UV (AG LUV) zusammengeschlossen. Der Verbund will Anwender vor Fehlinvestitionen schützten.

Richtlinie definiert Mindestanforderungen an UVC-Entkeimung

Die Richtlinie mit den Mindestanforderungen definiert, welche Geräte Viren und Bakterien zu mindestens 99 Prozent je Durchlauf eliminieren und welche nicht. Es müsse detailliert ersichtlich sein, welche Keime mit welcher Wirksamkeit bekämpft werden. Die Richtlinie UVC 100 regelt zudem die Mindestdosis an UVC-Strahlung und damit die Mindestwirksamkeit gegen Keime sowie die Energieeffizienz und Betriebssicherheit. Auch legt sie Prüfkriterien und -verfahren fest. Die Richtlinie gebe den Interessenten und Anwendern von Geräten zur UVC-Entkeimung doppelte Sicherheit – Leistungsgarantie und Schutz vor Fehlinvestition.

Im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie kreierten die drei Urheber ein UVC-Siegel. Dieses Siegel wird vergeben, wenn die Geräte mindestens die geforderten Kriterien erfüllen. Das Siegel ergänzt das CE-Zeichen, das keine Aussage über die Wirkung eines Gerätes macht.

Explosives Wachstum mit vielen Fragezeichen

Die AG LUV weist darauf hin, dass seit Beginn der Pandemie Anfang 2020 die Zahl der Produzenten und Anbieter von Geräten zur UVC-Entkeimung um 400 Prozent gestiegen sei. Besonders vermeintlich preiswerte Geräte erfüllten ihren Zweck nicht; die fachgerechte Umsetzung der Luftentkeimung sei bei vielen aktuellen Geräteangeboten nicht eindeutig erkennbar.

Die komplette Richtlinie ist auf der Internetseite der AG LUV einseh- und beziehbar.

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