Wenn der Steuerfahnder klingelt

Durchsuchungsmaßnahmen durch die Steuerfahndung kommen häufiger vor, als man denkt. Die Durchsuchungsmaßnahmen erstrecken sich immer auf Firmengebäude, Lagerhallen, auswärtige Niederlassungen, die Privatwohnung/Privathaus und die Kreditinstitute (Kreditakte wird gesucht). Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, rät den von der Fahndung betroffenen Steuerpflichtigen, bei derartigen Maßnahmen – auch wenn es schwerfällt – ruhig zu bleiben und mit einem normalen Umgangston mit den Fahndungsbeamten umzugehen und keine Aggressionen an den Tag zu legen.

 

“Der Betroffene muss den Fahndungsbeamten nach Möglichkeit bei der Fahndung unterstützen und ihm die notwendigen Unterlagen aushändigen”, erklärt Steuerberaterin Bettina M.- Rau-Franz und weist auf folgende wichtige Punkte hin:

 

1. Die Fahndungsbeamten müssen sich bei Eintreffen mit ihrem Dienstausweis ausweisen und der Betroffene hat die Möglichkeit, sich Namen, Dienstgrad und Dienststelle zu notieren.

 

2. Die Fahnder müssen einen Durchsuchungsbeschluss, der nicht älter als sechs Monate ist, vor Beginn der Durchsuchung übergeben.

 

3. Die Beamten müssen die betreffenden Steuerpflichtigen über ihr Aussageverweigerungsrecht belehren.

 

4. Der Betroffene macht auch tatsächlich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und sagt nichts.

   
Werbung

 


 
   

 

5. Auch wenn es die Finanzverwaltung versucht, anders darzustellen, hat der Betroffene ein Anrecht auf Telefonate mit seinem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.

 

6. Der Betroffene sollte unbedingt darauf achten, dass – wenn die Fahnder Unterlagen mitnehmen – diese auch ordnungsgemäß und vollständig dokumentiert werden und ihm eine entsprechende Aufstellung der beschlagnahmten Unterlagen ausgehändigt wird.

 

“Dokumentieren heißt nicht, so wie die Fahnder es immer versuchen, „Ordner 1, 2, 3, 4, 5″ usw. aufzulisten, sondern achten Sie darauf, dass eine genaue Spezifikation erfolgt, z. B. „ 1 Kassenordner für den Zeitraum von … bis …, 1 Ordner Rechnungsausgänge von … bis …” usw; Sie haben ein Anrecht darauf”, erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

 

7. Die Fahndungsbeamten müssen den Betroffenen fragen und dokumentieren, ob er die Unterlagen freiwillig herausgibt oder ob diese beschlagnahmt werden müssen.

 

“Widersprechen Sie der Beschlagnahme und geben Sie nichts freiwillig heraus! Ganz wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass dies dokumentiert wird! Sie sollten auch darauf drängen, dass Ihr Berater direkt an der Durchsuchung teilnimmt. Ihr Berater wird oder sollte, wenn Sie ihn anrufen, direkt mit dem Einsatzleiter besprechen, wie weiter vorgegangen wird und auch direkt klären, wie man kurzfristig wieder an die benötigten Unterlagen zur Fortführung des Unternehmens kommt”, rät Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Meist gelesene Artikel

News
Veggie-Burger & Co.: VDF begrüßt EU-Vorstoß
News
Fachkräftemangel? Zeit für neue Lösungen
News
Wachstum mit neuem Namen
News
Innungsfusion in Oberfranken
News
Zum 4.Mal ausgezeichnet

Das könnte Sie auch interessieren:

Zum 4.Mal ausgezeichnet

Bereits zum vierten Mal ist die R&S Vertriebs GmbH TOP100-Innovator und zählt damit zu den innovativsten Unternehmen des deutschen Mittelstands....

Innungsfusion in Oberfranken

In Kulmbach schlossen sich die Fleischer-Innungen Hof Wunsiedel, Kronach und Oberfranken Mitte zur Fleischer Innung Oberfranken Nord zusammen....

Metzgerei Schäfer geehrt

Die Metzgerei Schäfer aus Weinstadt hat den Handwerkspreis der Deutschen Bürgschaftsbanken erhalten und wurde in München dafür ausgezeichnet....

Didaktik im Handwerk

Mit „Didaktik im Handwerk – Neue Impulse aus Harvard“ legt Ronny Paulusch ein über 400 Seiten starkes Werk vor, das...

Fachkräftemangel? Zeit für neue Lösungen

Montagmorgen im Handwerksbetrieb: Die Auftragsbücher voll, doch es fehlt Personal. Gute Fachkräfte sind rar, langjährige Mitarbeitende kurz vor dem Ruhestand...
Veggie Burger TUEV Sued Ersatzprodukte Studie

Veggie-Burger & Co.: VDF begrüßt EU-Vorstoß

Bezeichnungen für Veggie-/Fleischersatzprodukte: Wurst oder Burger sollen erlaubt bleiben, Tierbegriffe sollen verboten werden....