Inzwischen finden sich nahezu alle o.g. Rückstandsbildner in der Liste B der Rückstandshöchstmengenverordnung wieder und lassen sich seit dem gleichfalls etwa ein Vierteljahrhundert währenden Verwendungsverbot in der Nahrungsgüterproduktion als Altlastpestizide bezeichnen. Übergeordnete Gemeinsamkeit dieser Verbindungen ist die mit wenigen Ausnahmen vorliegende Akkumulation in den Nahrungsnetzen und -pyramiden bis hin zum menschlichen Verbraucher, was für die besonders lipophilen und persistenten Vertreter, so etwa das ß-HCH, mit vergleichsweise niedrigen Höchstmengen bedacht wurde, um eben diesen Potenzierungseffekt für den menschlichen Säugling über die Muttermilch zu begrenzen.
Mit der Schadstoffhöchstmengenverordnung von 1988 wurden dann für ausgewählte Polychlorierte Biphenyle (PCB) als Vertreter umweltpersistenter und gleichfalls in den Nahrungsketten akkumulierendere Kontaminanten Höchstmengen in den vom Tier stammenden Lebensmitteln erlassen. Als letzte Entwicklung zu einem umfassenden Schutz des Verbrauchers vor gesundheitsschädigenden Chloraromaten sind die Entwürfe der EU-Kommission zu sehen, für Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/PCDF) einschließlich dioxinartig wirkender PCB-Isomeren ab Januar 2002 Höchstmengen in Lebensmitteln europaweit zu etablieren. Damit ist in der Tat ein Bogen vom DDT bis hin zu den Dioxinen gespannt, der interessante Gegensätze, aber auch Gemeinsamkeiten dieser seit mehr als 125 Jahren bekannten Verbindungen aufzeigt. So unterscheiden sich die Höchstmengen von DDT und Dioxinen/Furanen in Milchfett um immerhin das 500.000-fache (1 mg/kg gegenüber 2 ng/kg), die tolerable tägliche Zufuhr für den Verbraucher – für die Dioxine noch heftig und kontrovers diskutiert – sogar um den Faktor 20×106 (20 µg gegenüber 1 pg pro kg Körpergewicht und Tag). Gemeinsam ist beiden die ausgeprägte Fettlöslichkeit und Umweltpersistenz. Während DDT als Altlastpestizid langsam aus den Ökosystemen ausschleicht, ist bei den Dioxinen und Furanen eine minimale Neubildung bei pyrolytischen und thermolytischen Prozessen eine förtwährende Kontaminationsquelle die es zu begrenzen gilt, die aber im Gegensatz zum DDT (1874) seit dem Erdaltertum ab etwa Silur aktiv ist. War der Weg des DDT in die lebensmittelliefernden Ökosysteme vor nunmehr 28 Jahren durch ein fast weltweites Produktions- und Anwendungsverbot zu unterbinden, ist bei den Dioxinen etwas vergleichbares nicht möglich. Gemeinsam ist beiden Verbindungen ferner, daß sie die vom Tier stammenden Lebensmittel indirekt über die Aufnahme kontaminierten Futters bei größenordnungsmäßig gleichen Transferraten (Carry-over) belasten können und damit den Verbraucherschutz in einer vorgelagerten Ebene erforderlich machen. Polare Eckpunkte sind gleichfalls bei der toxikologisch-pharmakologischen Einordnung zu sehen: DDT gilt als ein klassisches Umweltöstrogen mit vergleichsweise geringer akuter Giftigkeit, während die Dioxine unlängst von der Internationalen Krebsforschungsagentur in die höchste Gruppe der Humenkarzinogene eingeordnet wurden. Gleichsam intermediär zwischen diesen beiden Polen sind die übrigen chlorierten Pestizide anzusiedeln, wobei die Tendenz je nach Verbindung mehr zum DDT-Typ oder mehr zum Dioxin-Typ geht. 25 Jahre Verbraucherschutz vor chlorierten Kohlenwasserstoffpestiziden haben bewirkt, daß für diese Rückstandbildner die Ausschöpfung der annehmbaren Tagesdosis über die Nahrung von bis zu 20% (bei Dieldrin) auf derzeit Werte von größtenteils deutlich unter 1% abgesenkt wurde. Bei den Kontaminanten PCB und PCDD/PCDF ist bei den PCB eine Stagnation der Zufuhr über die Nahrung auf einem allerdings unkritischen Niveau zu beobachten. Für die PCDD/F (ohne dioxinartig wirkende PCB) konnte zumindest in Deutschland eine ganz erhebliche Unterschreitung einer langfristig tolerablen Tagesdosis durch enorme Anstrengungen bei der Emissionsdrosselung erreicht werden, was in erster Linie den Transfer über die vom Tier stammenden Lebensmittel minimierte. Durch die Bündelung von PCDD/F mit den gleichfalls rezeptor-vermittelt wirkenden koplanaren PCB-Isomeren zu einer Kontaminantengruppe mit homologer Wirkung stehen die konzertierten Bemühungen des Verbraucherschutzes jedoch vor einer neuen, großen und nur langfristig zu bewältigenden Herausforderung.