Berlin. Vor dem Hintergrund der Empfehlung des britischen Gesundheitsministeriums für eine Nährwertkennzeichnung mit Ampelfarben betont der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die seit Jahren praktizierte sachlich-fachliche Nährwertkennzeichnung weiterhin präferiert. Die Nährwerttabelle und die von den Unternehmen in großem Umfang zusätzlich verwendete GDA-Kennzeichnung (Guideline Daily Amounts) habe sich bewährt und seien vom deutschen Verbraucher gelernt. Zudem werden die Angaben zu den wichtigsten Nährstoffen Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß, Salz sowie den Brennwert bezogen auf 100 g/ml ab 2014 in großem Umfang verpflichtend. „Die zukünftig verpflichtende Nährwertkennzeichnung bildet neben anderen Produktangaben die Grundlage für eine selbstständige und auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Kaufentscheidung der Verbraucher”, stellt der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands der deutschen Lebensmittelwirtschaft, Christoph Minhoff, klar. Die zusätzliche, freiwillige GDA-Kennzeichnung erweitere diese Information bezogen auf Portionen und in der Zwischenzeit vom Europäischen Gesetzgeber anerkannte Referenzmengen. Mit dem Ampelsystem, das sich lediglich auf vier Nährstoffe bezieht, sei eine zutreffende Einordnung eines Produktes und seiner Bedeutung für die Gesamternährung hingegen nicht möglich, denn zentrale Informationen wie die zum Brennwert und zu anderen wichtigen Nährstoffen würden nicht berücksichtigt. „Die farbliche Bewertung einiger weniger Nährstoffe eines Lebensmittels trägt unserer Auffassung nach nicht zu einem besseren Verständnis einer ausgewogenen Ernährung bei”, betont Christoph Minhoff. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft begleitet aber das weitere Vorgehen der britischen Kollegen mit großem Interesse. Dazu erklärt Christoph Minhoff: „Es ist zweifelhaft, ob die Ampelkennzeichnung tatsächlich einen Mehrwert hat und einen positiven Einfluss auf das Verbraucherverständnis und die Lebensmittelauswahl haben wird. Wir sind gespannt, welche Antwort uns der britische Markt darauf geben wird und sind natürlich offen für die sich daraus ergebenden Diskussionen.”
Mit der Lebensmittelinformations-Verordnung ist zwar weitgehend ab 2014 und dann vollständig ab 2016 europaweit die Nährwertkennzeichnung in Form der Nährwerttabelle für grundsätzlich alle Lebensmittel verpflichtend. Weitere Formen der Nährwertkennzeichnung können darüber hinaus aber ausdrücklich auf nationaler Ebene empfohlen werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert und verständlich sind und den Warenverkehr nicht behindern. Auf Basis dieser Option hat das britische Gesundheitsministerium die Empfehlung für eine freiwillige Hybridnährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen ausgesprochen und damit die Diskussion um die Ampel erneut aufgeworfen. Die Hybridkennzeichnung ist eine Kombination der von der Lebensmittelwirtschaft freiwillig initiierten GDA-Kennzeichnung und den bewertenden Ampelfarben Grün, Gelb, Rot – jeweils bezogen auf 100 g/ml eines Erzeugnisses. Der britische Handel und einige Industrieunternehmen werden voraussichtlich dieser Empfehlung folgen. www.bll.de
lis/Redaktion FleischNet.de
Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.