Vion Food Group gelassen, Kritik von Premium Food Group und Kaniber
Paukenschlag des Bundeskartellamts: Es hat sein Veto gegen den Verkauf mehrerer Vion-Betriebe in Deutschland an die Premium Food Group (vormals Tönnies Unternehmensgruppe) eingelegt. Während Vion auf die Nachricht eher gelassen reagiert, übt Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber deutliche Kritik am Vorgehen der Kartellwächter. Betroffen von der Entscheidung sind insbesondere die Rinderschlachthöfe in Buchloe und Waldkraiburg (Bild o.) in Bayern sowie Crailsheim in Baden-Württemberg.
Vion prüft weitere Schritte
„Vion nimmt den negativen Bescheid des deutschen Bundeskartellamts zum geplanten Share Deal mit der Premium Food Group (vormals Tönnies Unternehmensgruppe) zur Kenntnis und respektiert das Ergebnis des Regulierungsprozesses”, heißt es in einer Pressemitteilung des niederländischen Food-Konzerns. Die Entscheidung habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf Vions Tagesgeschäft.
Das Transformationsprogramm des Unternehmens habe seit Jahresbeginn zu guten Ergebnissen geführt und das Unternehmen sei seit Anfang dieses Jahres erfolgreich refinanziert worden. Auch die deutschen Gesellschaften arbeiteten weiterhin profitabel. Die Standorte lieferten verlässlich die erwarteten Ergebnisse und stünden Kunden und Partnern aus der Landwirtschaft weiterhin engagiert zur Seite.
„Ich bin sehr stolz darauf, wie das Team in Deutschland im letzten Jahr während der Vorbereitung der Veräußerung gearbeitet hat. Auch wenn das Ergebnis anders ausgefallen ist als geplant, bin ich voll und ganz davon überzeugt, dass wir unsere Märkte bedienen können, während wir die Bewertung des Bundeskartellamts analysieren und die besten nächsten Schritte festlegen“, sagt Tjarda Klimp, CEO der Vion Food Group.
„Harter Schlag“
In der Firmenzentrale der Premium Food Group in Rheda-Wiedenbrück stößt die Entscheidung auf „große Enttäuschung“. „Diese Entscheidung ist ein harter Schlag für die Landwirtinnen und Landwirte in Süddeutschland, die seit Monaten auf eine klare Zukunftsentscheidung gehofft haben. In den vergangenen Monaten hatten wir sowohl für die Landwirtschaft als auch die Betriebe ein tragfähiges Zukunftskonzept aufgestellt“, heißt es in einer Stellungnahme des Lebensmittelproduzenten. „Unabhängig von der Entscheidung werden wir alles dafür tun, unsere Rolle als verlässlicher Partner der Landwirtschaft in Süddeutschland zu stärken.“ Die Premium Food Group prüfe nun die genaue Begründung der Behörde und werde dann über etwaige Rechtsbehelfe entscheiden.
Kaniber: Entscheidung nicht nachvollziehbar
Wenig Positives kann Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) der Entscheidung der Kartellwächter abgewinnen. Damit sei „ein wichtiger Schritt zur Sicherung ausreichender Schlachtkapazitäten und kurzer Schlachtwege verhindert“ worden. „Unsere bayerischen und süddeutschen Rinderbetriebe stehen mit der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts erneut vor der Frage: Wo werden in Zukunft die Tiere abgenommen? Wir wollen kurze Transportwege, eine sichere Ernährungsversorgung und die Wertschöpfung möglichst im eigenen Land behalten. Und anstatt, dass wir froh sind, dass ein deutsches Unternehmen Schlachthöfe übernimmt und massiv in die Zukunft investiert, schiebt das Kartellamt den Riegel vor. Dieser Schritt ist für mich absolut nicht nachvollziehbar“, so die Ministerin weiter.
Kaniber weiter: „Durch die im September des letzten Jahres zwischen Vion und Tönnies getroffenen Grundsatzvereinbarungen zur Übernahme der betreffenden Schlachtstätten wurde von den Marktpartnern eine klare Zustimmung zum Schlachtstandort Bayern gegeben und rasch Klarheit für die Erzeuger geschaffen“. Aus bayerischer Sicht sei das ein wichtiges Signal gewesen, da im bundesweiten Vergleich in Bayern die meisten Rinder gehalten würden. In Bayern würden jährlich etwa 800.000 Rinder geschlachtet, was etwa einem Viertel der Schlachtungen in Deutschland entspreche.
„Der Sektor steht unter enormen internationalem Wettbewerbsdruck. Umso wichtiger wäre für eine regionale Fleischversorgung die Erhaltung und Schaffung ausreichender Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten. Es handelt sich dabei um kritische Infrastruktur, die es zwingend zu erhalten gilt. Wir dürfen die vorhandenen und bisher funktionierenden heimischen Verarbeitungsketten vom Hof bis zum Verbraucher nicht grundlos gefährden“, so die Ministerin abschließend.
Nach Angaben des Bundeskartellamtes ist der Beschluss noch nicht bestandskräftig. Gegen ihn könne noch Beschwerde eingereicht werden.