Nur durch eine grundlegende Reform der Minijobs könnten legale Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum gefördert werden. Deshalb müsse auch das wirkliche Grundübel, die De-facto-Abschaffung der Möglichkeit zur geringfügigen Nebenbeschäftigung, schnellstmöglich an der Wurzel gepackt werden, so Fischer weiter.
“Weg mit der Sozialversicherungspflicht, her mit der alten Lohnsteuerpauschalierung bis 600 Euro bei allen Mini-Jobbern, auch bei den Nebenbeschäftigten”, so lautet die Forderung des DEHOGA, die weit über die Vorstellung der Hartz-Kommission hinaus geht. “Das bürokratische Ungeheuer “325-Euro-Gesetz”, das im Gastgewerbe 1999 zu 100.000 Arbeitnehmerkündigungen geführt hat, muss komplett zur Strecke gebracht werden,” fordert Fischer. Dies könne nur gelingen, wenn die besonders arbeitswilligen Leistungsträger der Gesellschaft nicht länger abgestraft würden.
Der “Frontalangriff” der Bundesregierung auf die Geldbeutel der Mitarbeiter habe sich im Gastgewerbe als beispielloser “Jobkiller” erwiesen und zu einer staatlich provozierten Flucht in die Schwarzarbeit geführt. Die Vielzahl der kleinen und mittelständischen Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie benötigten dringend ein flexibles Beschäftigungsinstrument, das einfach zu handhaben sei. Nur eine wirklich einschneidende Reform der Minijobs könne dies leisten, so Fischer.