"Das Ziel der Bundesregierung war eine lineare Kürzung aller Subventionen um zwölf Prozent: In der deutschen Brauwirtschaft verursachen diese Änderungen aber Mehrbelastungen von bis zu 36 Prozent", erklärte DBB-Hauptgeschäftsführer Peter Hahn. Je nach Ausstoßvolumen einer Brauerei beträgt diese Mehrbelastung bis zu EUR 50.000 im Jahr. "Das kann kein Mittelständler ohne Konsequenzen verkraften: Auswirkungen auf Arbeitsplätze oder den Bierpreis können da nicht ausgeschlossen werden", befürchtet der DBB-Vertreter. "Es geht uns jedoch nicht ausschließlich um die unverhältnismäßige Belastung: Wir haben außerdem berechtigte verfassungsrechtliche Zweifel am Gesetzgebungsverfahren, das zu dieser Biersteuererhöhung führte", so Hahn. Die als "Koch-Steinbrück-Papier" bekannt gewordenen Vorschläge zum Subventionsabbau sind erst im Vermittlungsausschuss in die Beratungen eingebracht worden – und nie im Parlament diskutiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in ähnlich gelagerten Fällen ein solches Vorgehen als nicht verfassungskonform bewertet.
Der Deutsche Brauer-Bund hat den betroffenen Brauereien aus diesem Grund dringend empfohlen, gegen die seit Beginn des Jahres ausgestellten monatlichen Biersteuerbescheide Einspruch einzulegen. Gleichzeitig hat der DBB stellvertretend für die über ihn organisierten Brauereien eine Musterklage bei einem Finanzgericht eingeleitet. Als Folge werden die übrigen Klagen vor den Finanzgerichten und die Einspruchsverfahren bei den Hauptzollämtern ruhend gestellt. Für die deutschen Brauer bedeutet dies eine deutliche Entlastung: Sie müssen ihre einzelnen Klageverfahren und Einspruchsverfahren nicht mehr weiter verfolgen, sondern können den Verlauf des Musterverfahrens abwarten. Flankierend steht der Verband in Kontakt mit dem Bundesministerium für Finanzen sowie verschiedenen Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Außerdem ist kurzfristig ein Treffen mit dem Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung anberaumt worden.