Um kein Eigentor zu kassieren, ist die GEMA-Anmeldung erforderlich, da den Urhebern an den übertragenen Musikwerken, wie z.B. dem WM-Song oder den Nationalhymnen, Rechte zustehen. Die Anmeldeverpflichtung besteht natürlich nur für die Fernseher, für die bisher noch kein GEMA-Vertrag über die Wiedergabe von Fernsehsendungen abgeschlossen wurde.
Der DEHOGA hat mit der GEMA für Verbandsmitglieder einen günstigen Pauschaltarif für die Zeit vom 31.5. bis 30.6.2002 in Höhe von 17,12 Euro brutto je TV bzw. 34,24 Euro brutto je Leinwand (Großbildprojektion) ausgehandelt. Nichtmitglieder zahlen 21,40 Euro je TV bzw. 42,80 Euro je Leinwand.
Weitere geringfügige Nachlässe können Verbandsmitglieder auf Anfrage bei der GEMA erhalten, wenn für den gleichen Raum bereits ein GEMA-Vertrag (Tarif U oder MU III 1 z.B. über Hintergrundmusik, Musik in Discotheken, Musikautomaten) besteht.
Gastronomen und Hoteliers, die Foul gegen die Urheber spielen und ihren extra für die Fußball-WM aufgestellten Fernseher nicht anmelden, drohen Schadenersatzansprüche seitens der GEMA in doppelter Höhe.