Fleischerverband

Kampf gegen Bürokratie

Auf Einladung des bayerischen Landtagsabgeordneten Walter Nussel (CSU) fand ein fünfstündiger Praxis-Check hinsichtlich bürokratischer Belastungen kleiner und Kleinstbetriebe in der Metzgerei Resch in Lanquaid statt. Mit dabei bei dem fünfstündigen Termin vor Ort waren seine Abgeordnetenkollegin Petra Högl (CSU), Vertreter des Fleischerverband Bayern, der Landrat des Landkreises Kelheim Martin Neumeyer sowie Repräsentanten aus drei Ministerien bis hin zum örtlichen Veterinäramt.

Allerhand Themen besprochen

Nach einem Betriebsrundgang, bei dem Inhaber Markus Resch alle Betriebsabläufe, von der Schlachtung bis zum Verkauf erläuterte, wurden anhand einer Themenliste des Landesinnungsverbandes gezielte Punkte auf ihre Praxistauglichkeit sowie auf die daraus resultierende Belastung geprüft. So ging es u. a. um die Verpflichtungen zum Ausfüllen statistischer Erhebungsbögen, Regelungen zur Rückverfolgbarkeit über den Neuregelungsbedarf bei arbeitszeitrechtlichen Vorgaben und deren Dokumentationsvorgaben bis hin zu Hemmnissen bei der Beantragung von Fördermitteln.

Bei dem Termin wurden gemeinsam Ansatzpunkte und Lösungsvorschläge festgelegt, die Walter Nussel nun in den verschiedenen Verwaltungsebenen einbringen wird. Landesinnungsmeister Konrad Ammon dankte allen für ihre Teilnahme. Auch Geschäftsführer Lars Bubnick war mit den Gesprächsergebnissen mehr als zufrieden: „Es zeigt, dass man uns nicht alleine lässt und dass unsere pragmatischen, praxisnahen Lösungsansätze Gehör und Zustimmung finden. Besonders gefällt mir, dass Walter Nussel ein einfaches ‘Verstecken hinter den Gesetzen’ in vielen Fällen nicht pauschal gelten lässt.“

Gemeinsamer Erfolg

Erst jüngst vermeldete der Fleischerverband als Interessenvertretung der bayerischen Innungsmetzger einen beachtlichen Erfolg für das Metzgerei Resch. Als bisher einziges Bundesland entlastet Bayern ab Anfang 2023 kleine Schlachtbetriebe durch eine Neuordnung der Fleischhygienegebühren. Die Staatsregierung will so die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte stärken. Der Ministerrat beschloss ein Konzept zur grundlegenden Änderung der Fleischhygienegebühren. Ziel der Gebührenänderung sind verringerte und vor allem einheitliche, pro geschlachtetem Tier anfallende Gebühren für die amtliche Überwachung. Von den geplanten Verbesserungen sollen rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe profitieren, was in etwa 95 % aller Schlachtbetriebe Bayerns entspricht. Die derzeit hier bestehende Gesetzeslage sieht die Erhebung kostendeckender Gebühren durch die Landkreise und Städte vor. Für kleinere Schlachtbetriebe ermöglicht das EU-Recht aber Abweichungen davon. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen werden bis zu 5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt.

Im Bild (v.l.n.r.): Svenja Fries (LIV), Familie Resch, Petra Högl MdL, Konrad Ammon (LIV), Walter Nussel MdL, Lars Bubnick (LIV)

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