Kreditkartenrahmenvertrag: DEHOGA schließt Abkommen auch für Gastronomiebetriebe

Bonn. Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) ist es gelungen, in seinen Kreditkartenrahmenvertrag mit der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH für Hotels nun auch reine Gastronomiebetriebe unter den Verbandsmitgliedern einzureihen. “Damit konnten wir die Palette geldwerter Vorteile für Verbandsmitglieder in einem zunehmend wichtiger werdenden Bereich abrunden”, erläuterte DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Christian Ehlers den Verhandlungserfolg. “Ab sofort können alle Gastronomiebetriebe an den gleichen, günstigen Konditionen des Rahmenvertrages partizipieren, die schon seit einem Jahr für Beherbergungsbetriebe gelten.”

Folgende Eckwerte sieht das Rahmenabkommen für die Akzeptanz von VISA und EUROCARD mit der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH vor: Der Provisionssatz beträgt bei EUROCARD 2,1 Prozent und bei VISA 2,4 Prozent. Diese Servicegebühren gelten für die elektronische Verarbeitung der einzelnen Transaktionen. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Sollten die Marktverhältnisse weitere Konditionensenkungen ermöglichen, profitieren selbstverständlich auch alle bisherigen Vertragspartner von etwaigen im Zeitablauf günstigeren Provisionssätzen.

Der DEHOGA betrachtet dieses Rahmenabkommen mit der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH als entscheidenden Durchbruch im Bereich bargeldloser Zahlungssysteme. Daher appelliert DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Ehlers an die Verbandsmitglieder: “Nutzen Sie die Chance dieses branchenweiten Rahmenvertrages konsequent, damit wir gemeinsam dem in der Vergangenheit leidigen Thema Kreditkartenakzeptanz einen neuen Impuls verschaffen können.”

Interessierte Verbandsmitglieder, die in den Genuss dieses Rahmenvertrages kommen wollen, wenden sich ausschließlich an ihren jeweiligen DEHOGA-Landesverband. Dort erhalten sie die entsprechenden Beauftragungsbögen und Details zum Verfahrensablauf.

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