Danach sollen Soldatinnen und Soldaten künftig 6,68 Euro pro Verpflegungstag vom Gehalt abgezogen werden. Ausgenommen hiervon sind Bundeswehrangehörige als Teilnehmer an Übungen, Einsätzen sowie Besatzungen von Schiffen und Booten der Bundeswehr. Diesem Personenkreis wird die Verpflegung unentgeltlich – unter Anrechnung auf die reisekostenrechtliche Abfindung – gewährt. Wehrsoldempfänger sind verpflichtet und erhalten die Verpflegung unentgeltlich.
"Allein der für diese Maßnahme erforderliche Verwaltungsaufwand wäre schon ein Unsinn", so Gertz. Wo bei der Bereitstellung der GV ein geldwerter Vorteil für Soldaten entstehe, lasse sich ebenfalls nicht nachvollziehen. Bei Lehrgangsteilnehmern werde bei Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ohnehin das ihnen zustehende Trennungsgeld vermindert.
Wenn das Ministerium das erhöhte Verpflegungsgeld durchsetze, blieben dem Deutschen BundeswehrVerband nur der Rechtsweg und wirksame Protestmaßnahmen, kündigte Gertz auf der Bundesvorstandssitzung am 24. Mai 2005 in Timmendorf an.