Neu: Digitaler Lohnnachweis

Mit dem digitalen Lohnnachweis melden die Arbeitgeber zukünftig die Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten bei der Unfallversicherung. Der Nachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist das 5. SGB IV-Änderungsgesetz, das der Deutsche Bundestag Ende 2014 verabschiedet hat.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu versichern. Den Beitrag berechnen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anhand der Lohndaten, die der Arbeitgeber meldet. Bislang geschah dies mit Hilfe eines Formulars auf Papier oder online über das Extranet des Unfallversicherungsträgers. Der Vorteil der neuen Vorgehensweise: Der Arbeitgeber kann den Lohnnachweis nun direkt mit Hilfe seiner Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. Das verringert den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der Datenübertragung zu machen.

Datenabgleich notwendig
Bevor der erste digitale Lohnnachweis ausgefüllt wird, ist zunächst ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten notwendig. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf erfolgt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Das kann ab 1. Dezember 2016 geschehen. Die entsprechenden Zugangsdaten werden Ihnen von der BGHW Ende November 2016 per Post zusammen mit dem jährlichen Lohnnachweisvordruck übersandt.

Wenn Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten an diese weitergeleitet werden. Die Zugangsdaten umfassen neben der Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers auch die Mitgliedsnummer des versicherten Unternehmens sowie eine PIN. Arbeitgeber, die bis Anfang Januar kein solches Schreiben erhalten haben, wenden sich bitte an das Servicecenter der BGHW, Telefon (0621) 53 39 9 001, oder schicken eine E-Mail an mitgliederservice@bghw.de. Falls kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe zu verwenden.

 

Parallelverfahren für die Beitragsjahre 2016 und 2017
In einer zweijährigen Übergangsphase muss für die Meldejahre 2016 und 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis dieser in den bisher bekannten Verfahren – als Papierausdruck oder über das Extranet – abgegeben werden, um das neue UV-Meldeverfahren ausreichend erproben zu können. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Ab dem Beitragsjahr 2018 sollen Unternehmer die gezahlten Lohnsummen ausschließlich über den elektronischen Meldeweg übermitteln. Weitere Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren gibt es online unter www.bghw.de

Foto: Colourbox.de

Meist gelesene Artikel

News
Veggie-Burger & Co.: VDF begrüßt EU-Vorstoß
News
Fachkräftemangel? Zeit für neue Lösungen
News
Wachstum mit neuem Namen
News
Innungsfusion in Oberfranken
News
Zum 4.Mal ausgezeichnet

Das könnte Sie auch interessieren:

Zum 4.Mal ausgezeichnet

Bereits zum vierten Mal ist die R&S Vertriebs GmbH TOP100-Innovator und zählt damit zu den innovativsten Unternehmen des deutschen Mittelstands....

Innungsfusion in Oberfranken

In Kulmbach schlossen sich die Fleischer-Innungen Hof Wunsiedel, Kronach und Oberfranken Mitte zur Fleischer Innung Oberfranken Nord zusammen....

Metzgerei Schäfer geehrt

Die Metzgerei Schäfer aus Weinstadt hat den Handwerkspreis der Deutschen Bürgschaftsbanken erhalten und wurde in München dafür ausgezeichnet....

Didaktik im Handwerk

Mit „Didaktik im Handwerk – Neue Impulse aus Harvard“ legt Ronny Paulusch ein über 400 Seiten starkes Werk vor, das...

Fachkräftemangel? Zeit für neue Lösungen

Montagmorgen im Handwerksbetrieb: Die Auftragsbücher voll, doch es fehlt Personal. Gute Fachkräfte sind rar, langjährige Mitarbeitende kurz vor dem Ruhestand...
Veggie Burger TUEV Sued Ersatzprodukte Studie

Veggie-Burger & Co.: VDF begrüßt EU-Vorstoß

Bezeichnungen für Veggie-/Fleischersatzprodukte: Wurst oder Burger sollen erlaubt bleiben, Tierbegriffe sollen verboten werden....