Auch Tiere möglich, die nicht im QS-System gelistet sind
Die QS-Fachbeiräte Geflügel sowie Rind und Schwein haben beschlossen, die bewährten QS-Audits als Prozesskontrollen in der Fleischwirtschaft auszuweiten. Ab 1. Juli 2026 können Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe auch für Tierarten auditiert werden, die nicht im Geltungsbereich des stufenübergreifenden QS-Systems definiert sind – aktuell Gänse.
Mit diesem Beschluss greife QS einen Wunsch der Wirtschaft auf, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Zugleich zeige er, wie sehr die QS-Anforderungen in der Fleischwirtschaft anerkannt sind und wie praxistauglich sie sich im betrieblichen Alltag bewährt haben.
„Strukturierte und anerkannte Prozesskontrolle“
„Die QS-Leitfäden haben sich als belastbarer Standard für prozessbezogene Audits etabliert. Dass sie nun auch für weitere Tierarten genutzt werden können, zeigt ihre Bedeutung für die Branche“, so die Einschätzung aus den Fachbeiräten. Durch die Ausweitung können zusätzliche Tierarten in eine strukturierte und anerkannte Prozesskontrolle einbezogen werden. Davon profitiert die nachgelagerte Kette – auch dann, wenn die Ware selbst nicht Teil des QS-Systems ist und auch nicht mit dem QS-Prüfzeichen vermarktet werden kann.
Die Audits erfolgten vollständig nach der QS-Prüfsystematik, dem QS-Systemhandbuch sowie dem geltenden Sanktionsverfahren. Die teilnehmenden Betriebesollen vertraglich in das Verfahren eingebunden werden.
Weitere Ziele: Hygiene und Tierschutz
Ziel der Audits sei der Nachweis der Einhaltung von Prozess- und Hygienekriterien sowie von Tierschutzanforderungen auf Basis der QS-Leitfäden für Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung. Branchenspezifische Ergänzungen seien möglich und sollen mit dem QS-Fachbeirat abgestimmt werden. Eine Kennzeichnung oder Bewerbung der so hergestellten Ware als QS-Ware sei ausgeschlossen, da diese nicht Teil der stufenübergreifenden QS-Wertschöpfungskette sei.