Seit dem 13. Dezember 2014 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln. Diese müssen laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung mit dem Hinweis „Nano“ auf Verpackungen kenntlich gemacht werden. Über diese und weitere Entwicklungen in Bezug auf die Erforschung und rechtliche Handhabe von Nanomaterialien im Lebensmittelbereich informiert die Konferenz in Köln.
Sie teilt sich in die vier Fachbereiche „Regulatory issues“, „Medical issues and consumer safety“, „Analytical methods and scientific matters“ und „Industry practice and experience in other areas“ auf. Zu den Einzelthemen zählen unter anderem Vorträge zum Labelling von Nanomaterialien, zur Risikobewertung der EFSA in Bezug auf Lebens- und Futtermittel, zur Aufnahme von Nanopartikeln im Magen-Darm-Trakt, zur Kommunikation über und der öffentlichen Wahrnehmung von Nanotechnologie in Lebensmitteln sowie zu deren Innovationspotenzial. Darüber hinaus wird auch das Thema Nanopartikel in Lebensmittelkontaktmaterialien behandelt.
Unter den Referenten sind Cecilia Bartolucci vom National Research Council of Italy (CNR), Astrid Epp vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Sirkku Heinimaa von der Europäischen Kommission. Mehr Informationen unter www.akademie-fresenius.de/2239. Die Konferenzsprache ist Englisch.