2006 niedrigere Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz

Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin. Am 15. Februar
endet die Umsetzungsfrist für die neu gefasste EU-Lärm-Richtlinie. Nach deren Vorgaben müssen Arbeitgeber bereits ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 Dezibel(A)
(bislang 85 Dezibel(A)) pro Tag einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser ist ab 85 Dezibel(A) (bislang 90 Dezibel(A)) verpflichtend zu tragen. Als Arbeitsschutzinstitutionen beraten die Berufsgenossenschaften bereits jetzt die Unternehmen bei Maßnahmen, die der Einhaltung der neuen Werte dienen und den Lärmschutz am Arbeitsplatz verbessern können.

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