Listerien Wilke Insolvenz

37 Erkrankte und 3 Tote

Wilke-Skandal: Dritter Toter vom RKI bestätigt

Update, 11.10.2019: Der Skandal um keimbelastete Fleischwaren und Wurst des Herstellers Wilke geht weter. Das Robert Koch-Institut (RKI) schreibt im Epidemologischen Bulletin Nr. 41 laut Recherchen von „Der Spiegel“, dass mindestens drei anstatt der bisher bekannten zwei Todesfälle und insgesamt mindestens 37 Erkrankungsfälle aus den Jahren 2014, 2016, 2017, 2018 und 2019 demselben Listeriose-Ausbruch zuzuordnen seien. Die Dunkelziffer derer, die sich an der infizierten Wurst angesteckt haben, soll aber deutlich höher liegen. Dies liege vor allem daran, dass nicht in allen Fällen Blutuntersuchungen bei den Erkrankten vorgenommen worden seien, sondern auch lediglich Stuhlproben genommen wurden, deren Ergebnisse nicht meldepflichtig sind.

Die hessischen Behörden haben am Montagabend, 7. Oktober, auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de eine Liste mit mehr als 1.100 Produkten veröffentlicht. Diese Liste enthält auch vegetarische und vegane Lebensmittel. Entgegen der bisherigen Behördenangaben sind zudem noch weitere Marken aufgeführt – auch Marken, die nicht auf einer ebenfalls vom hessischen Umweltministerium publizierten „Markenliste“ aufgeführt sind. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Geschäftsführer von Wilke eingeleitet, der seit Tagen nicht erreichbar ist. Die Ermittlungen liefen auch wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag.

Listerien: Verbraucherschützern fehlen Angaben zu Verkaufsstellen

Für foodwatch kein Grund zur Entwarnung. Den Verbraucherschützern fehlen weiterhin Angaben zu den Verkaufsstellen. „Das ist für die Verbraucher besonders wichtig, da die Produkte ja gerade auch als lose Ware an Theken abgegeben oder von Caterern und Kantinen ausgegeben wurden“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Spätestens am 26. August 2019 habe den Behörden eine Lieferliste von Wilke vorgelegen. Weshalb nun, fünf Tage nach Beginn der Rückrufaktion, noch immer keine klaren Angaben gemacht werden könnten, sei unverständlich.

Das Hessische Umweltministerium hat foodwatch zufolge bereits am 12. August 2019 vom Listerien-Verdacht beim Wursthersteller Wilke erfahren. Das gehe aus einer Antwort des Ministeriums an die Verbraucherorganisation vom späten Montagnachmittag hervor. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) habe das Ministerium über eine Datenauswertung des Robert-Koch-Instituts informiert, wonach Wurstartikel der Firma Wilke „im Verdacht stehen, Listerien [zu] enthalten“, habe die Pressestelle des Ministeriums foodwatch mitgeteilt.

Das hat alles viel zu lange gedauert.“

Erst acht Tage später – am 20. August – seien der für die Kontrolle der Firma Wilke zuständige Landkreis Waldeck-Frankenberg sowie das Regierungspräsidium Kassel darüber informiert worden. Bis zur Stilllegung der Produktion und zum weltweiten Rückruf aller Wilke-Produkte seien insgesamt mehr als sieben Wochen vergangen, seit das Ministerium vom Listerien-Verdacht wusste. „Fest steht: Das hat alles viel zu lange gedauert. Der katastrophalen Informationspolitik ist auch noch ein indiskutabel langsames Krisenmanagement vorausgegangen“, so Rücker.

In dem Skandal-Unternehmen wurde inzwischen Dr. Mario Nawroth von der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG (Twistetal-Berndorf) bestellt. Sein Statement zur aktuellen Lage:

Betriebsfortführung nicht möglich“

„Zwischenzeitlich konnte ich mir einen umfassenden Eindruck vom Unternehmen vor Ort verschaffen. Dazu haben wir auch bereits eine erste Mitarbeiterversammlung am 7. Oktober abgehalten, bei der die Angestellten unter anderem zum Insolvenzgeld informiert wurden. Derzeit ermitteln mein Team und ich die Vermögensverhältnisse. Aufgrund der behördlichen Verfügung vom 1. Oktober 2019 ist im Moment eine Betriebsfortführung nicht möglich. Selbstverständlich tauschen wir uns dazu mit dem Landkreis aus und kooperieren auch ansonsten mit allen Behörden. Ebenfalls findet eine enge Abstimmung mit weiteren Stellen, wie beispielsweise Arbeitsagentur und Banken, statt.“ Darüber hinaus werde sich der Insolvenzverwalter vorläufig nicht äußern.

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