Antibiotika Reduzierung Deutschland 2022 BVL

Antibiotika in Tiermedizin weiter rückläufig

Antibiotika in Deutschland minus zehn Prozent

Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin wurden insgesamt 540 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben. Das seien 61 Tonnen weniger als im Vorjahr (minus 10,1 %). Damals hatte der Rückgang gegenüber 2020 14,3 % betragen. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung der Antibiotika-Abgabemengen, bedeutet dies eine Reduzierung der insgesamt abgegebenen Antibiotikamenge um 68 %.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 540 Tonnen Antibiotika von pharmazeutischen Herstellern und Inhabern einer Großhandelsvertriebserlaubnis an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die größten Mengen entfallen wie in den Vorjahren auf Penicilline (228 t) und Tetrazykline (90 t). Es folgen Sulfonamide (54 t), Makrolide (46 t) und Polypeptidantibiotika mit 44 t.

Alle Mengen auf den niedrigsten Werten seit 2011

Für die Mengen abgegebener Cephalosporine der 3. und 4. Generation (1,1 t; -10,8 %), Fluorchinolone (5 t; -10,1 %) und Polypeptidantibiotika (Colistin; 44 t; -13,3 %), sind im Vergleich zum Vorjahr erneut Rückgänge zu verzeichnen. Diese werden von der WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuft. Die Menge der abgegebenen Makrolide blieb auf stabilem Niveau (46 t). Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Colistin sind auch nach der Kategorisierung der Europäischen Arzneimittelagentur nur beschränkt in der Tiermedizin einzusetzen.

Alle erfassten Abgabemengen dieser Wirkstoffklassen sind auf dem niedrigsten Wert seit 2011. Entsprechend der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission soll der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwischen 2018 und 2030 europaweit um 50 % gesenkt werden. In Deutschland konnten die Verkäufe von Antibiotika in der Tiermedizin in den Jahren 2018 bis 2022 bereits um 25 % reduziert werden.

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen. Denn die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, ist für die Behandlung verschiedener Heim- oder Nutztierarten zugelassen. Das seit Januar 2022 anzuwendende Tierarzneimittelrecht sieht jedoch vor, dass künftig auch die Anwendungen antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren erfasst werden.

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