Einerseits gebe es dezidierte Vorschriften dazu, was z. B. als Schinken bezeichnet werden darf oder was in eine Kalbsleberwurst gehört. Andererseits würden diese Regeln bei vegetarischen Produkten außer Kraft gesetzt, rügt der Deutsche Fleischer-Verband (DFV). Er fordert, dass vegetarische oder vegane Produkte ebenfalls klare Regeln einhalten müssen, um Täuschungen der Verbraucher zu vermeiden. Der DFV will einen Antrag bei der Lebensmittelbuchkommission stellen, die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ zu definieren.
Den Satz „In die Wurst gehört Fleisch“ hält dagegen der Bundesverband der Fleischwarenindustrie (BVDF) seit der Erbswurst für überholt. Nach dessen Auffassung ist das allgemeine Irreführungsverbot in vielen Fällen ausreichend, um Verbrauchertäuschungen vorzubeugen. Für inakzeptabel werden allerdings Bezeichnungen angesehen, die auf eine bestimmte Tierart hinweisen, z. B. „Veggi-Rindersteak“.
Dem hält der Vegetarierbund Deutschland entgegen, dass Verbraucher nicht durch diese Bezeichnungen getäuscht würden. Auch die Verbraucherschutzminister der Länder haben die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) beauftragt, einen Vorschlag für eine Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ zu erarbeiten.
Foto: Rügenwalder Mühle