Derzeit ist die Lebensmittelüberwachung in Deutschland in jedem Bundesland eigenständig organisiert. In Baden-Württemberg sind die Lebensmittelüberwachungsämter der 35 Landkreise sowie der 9 kreisfreien Städte für die Kontrolle von Gaststätten, Bäckereien und Metzgereien zuständig.
Folgende Berufsgruppen sind in der Lebensmittelüberwachung tätig:
– Lebensmittelkontrolleure
– Veterinäre
– Lebensmittelchemiker
Derzeit sind ca. 2.600 Lebensmittelkontrolleure in den einzelnen Ämtern in Deutschland tätig. Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure BW hat ca. 260 organisierte Kontrolleure.
Ausbildung:
Das Anforderungsprofil an die Lebensmittelkontrolleure hat sich immer weiter erhöht, so ist er zuständig für die Qualität der angebotenen Lebensmittel, die Überprüfung der Qualitätssicherung und Eigenkontrollmaßnahmen der Lebensmittelbetriebe, Beratung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden und den Verbraucherschutz. Im Moment ist das Arbeitsfeld sehr zeitaufwendig, es wird befürchtet, dass das Aufgabengebiet in Zukunft, mit dem derzeitigen Personal- und Ausbildungsstand nicht mehr zu bewältigen ist.
Tätigkeitsfeld:
– Betriebskontrollen
– Beratung der Gaststättenbehörden und der Bauämter in der Genehmigungs- und Bauphase
– Probeentnahme von Lebensmitteln im Einzelhandel und der Lebensmittelproduktion
– Überwachung von Rückrufaktionen und Warnmeldungen ( Dioxin, BSE, Listerien, Aflatoxine …)
– Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren
Derzeit müssen Kenntnisse über mehr als 600 Rechtsnormen (EU-Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Verfahrensanweisungen, Leitsätze …) im LM-Recht vorhanden sein, hierzu kommen Straf- und Verfahrensrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, …
Eingangsvorrausetzungen für die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur ist eine abgeschlossene Meister- oder Technikerausbildung im Lebensmittelberuf. Danach erfolgt eine 2 jährige fachspezifische Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur.
Statistik:
Im Jahr 2012 fanden insgesamt 98.440 Kontrollbesuche statt, bei denen 68.409 Betriebe ein- oder mehrmals überprüft wurden. In 18.135 Betrieben, das heißt, bei 26,5 % der kontrollierten Betriebe wurden insgesamt 30.098 Verstöße festgestellt.
Zur Ahndung der Verstöße wurden im Jahr 2012 insgesamt 350 Strafverfahren und 2.375 Ordnungswidrigkeits-verfahren eingeleitet, die zu über 1.590 Bußgeldbescheiden führten sowie zu 2.816 Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld.
1.221 Betriebe mussten aufgrund der dort herrschenden unhygienischen Umstände zum Schutz der Verbraucher sofort geschlossen werden.
Weitere Infos finden Sie im Jahresbericht 2012 veröffentlicht durch das Ministerium für ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?ID=1779&subid=0&Thema_ID=11&Pdf=Yes