Bell bildet keine Bußgeld-Rückstellung

Die Bell-Gruppe hat auf ihrer Bilanzmedienkonferenz des Geschäftsjahres 2014 mitgeteilt, dass sie ihre starke Marktstellung weiter ausgebaut habe. Der Unternehmensgewinn im Geschäftsjahr 2014 stieg um 14,5 Prozent auf CHF 87,7 Millionen. In einem Ausblick auf 2015 hieß es, dass man in der zweiten Jahreshälfte mit steigenden Rohmaterialpreisen in der Schweiz und in Europa rechnet. Aufgrund der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank vom 15. Januar 2015 erwartet Bell in der Schweiz eine weitere Zunahme des Einkaufstourismus. Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses wird aufgrund der finanziellen Berichterstattung in Schweizer Franken eine nominale Eigenkapitalschmälerung und einen nominalen Umsatzrückgang bewirken. Die direkten Auswirkungen auf das Ergebnis hingegen werden vernachlässigbar bleiben.

Unabhängig von den externen Faktoren setzt Bell weiter auf die Bereinigung und Fokussierung des Sortiments auf wertschöpfungsstarke Produkte sowie die Nutzung von Synergien innerhalb der Gruppe. Die Optimierung von Organisation und Prozessen wird ebenfalls vorangetrieben, um die Kostenstruktur zusätzlich zu verbessern. Bell wird per 1. Mai 2015 die vereinbarte Option für weitere zwei Prozent an der Hilcona ausüben und damit mit 51 Prozent Mehrheitsaktionärin. Ab diesem Zeitpunkt wird Hilcona in die Bell-Gruppe mit einem Jahresumsatz von rund 500 Millionen und mit rund 1900 Mitarbeiter vollkonsolidiert.

In dem Geschäftsbericht geht Bell auch auf den Bußgeldbescheid über rund 100 Millionen Euro ein, den das deutsche Bundeskartellamt im Juli 2014 wegen angeblich unerlaubter Preisabsprachen in den Jahren vor dem Kauf von Abraham und Zimbo gegen Bell Deutschland ausgesprochen hatte. „Es wurde keine Rückstellung gebildet, da wir diese Busse weder sachlich noch materiell als gerechtfertigt erachten und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren werden. Wir rechnen mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer“, heißt es im Geschäftsbericht.

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