BLL mit 8. Zwischenbilanz – Leitfaden für das Gemeinschaftsrecht

Bonn. Ein unentbehrlicher Helfer für alle, die sich mit europäischen lebensmittelrechtlichen Regelungen auseinandersetzen müssen, ist die aktuelle “Zwischenbilanz zum 31.12.1999”. Herausgeber ist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL).

Die “Zwischenbilanz” – soeben in 8. Auflage erschienen – gibt einen Überblick über geltendes Gemeinschaftsrecht, die Umsetzung in deutsches Recht sowie in Vorbereitung befindliche Regelungen. Sie konzentriert sich schwerpunktmäßig auf wichtige horizontale Bereiche wie Kennzeichnung, Hygiene, Zusatzstoffe, Rückstände, Kontaminanten, Bestrahlung, Öko-Lebensmittel und Novel Food. Darüber hinaus wird das “Prinzip der gegenseitigen Anerkennung” und seine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber behandelt. Ferner werden die Auswirkungen des Vertrages zur europäischen Union und des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) dargestellt.

Aktuell aufgenommen wurde das von der EG-Kommission am 12.01.2000 vorgelegte “Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit” mit seinen wesentlichen Aussagen. Die Einbeziehung der gesamten Lebensmittelkette von Erzeuger bis zum Verbraucher in ein einheitliches Konzept, die geplante Einrichtung einer europäischen Lebensmittelbehörde sowie das Arbeitsprogramm der EG-Kommission für die nächsten drei Jahre bilden einige Schwerpunkte des Weißbuches, auf die in der Zwischenbilanz eingegangen wird.

Die Broschüre kann bei ILWI (Fax: 0028/ 37 34 27) für DM 37,50 (zzgl. Versand und 7 % MwSt) bestellt werden.

Ansprechpartner:

Christiane Toussaint
Tel.: 0228/ 81 99 3-27
Fax: 0028/ 81 99 3-77

e-Mail: ctoussaint@bll-online.de

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