Nach Ansicht der europäischen Spitzenvertreter der
Hotellerie und Gastronomie schießen viele auf das
Gastgewerbe ausgerichtete aktuelle Aktivitäten der
Europäischen Kommission und des Europäischen
Parlamentes deutlich über das Ziel hinaus. Der für Verbraucherschutz und Gesundheit zuständige EU-Kommissar David Byrne hingegen verteidigte vor den HOTREC-Mitgliedern die einzelnen Vorhaben der Kommission – insbesondere das geplante europaweite und generelle Rauchverbot in Hotels und allen Gaststätten. Byrne verwies auf die Initiativen in Irland und Norwegen. Diese beiden Länder führen mit Wirkung zum 1. Januar bzw. 1. Juli 2004 ein umfangreiches Rauchverbot ein.
Aus Brüssel droht weiteres Ungemach: Künftig sollen in Speisekarten Zusatzstoffe, Allergene und genetisch modifizierte Zusatzstoffe ebenso ausgezeichnet werden wie die Herkunft von Rindfleisch. Geplant sind sogar die verpflichtenden Angaben des Landes der Geburt, der Mast und der Schlachtung, wenn diese nicht identisch sind. Die für die gastgewerblichen Unternehmer so giftige Liste der europäischen Kommission ist damit noch nicht zu Ende: Um einen verantwortungsvollen Umgang von
Jugendlichen mit Alkohol zu erreichen, sollen Gastwirte zukünftig noch stärker in die Pflicht genommen werden. Schließlich fordert das Europäische Parlament ein einheitliches Brandschutzrecht für Hotels in der Europäischen Union und einheitliche Standards für die Sicherheit von Dienstleistungen (insbesondere Transport und Beherbergung).
"Wir werden alles Erdenkliche tun, um diese Vorhaben auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen", kommentiert Bernd Geyer, gerade wiedergewählter Vizepräsident der HOTREC und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Dabei müssten die Belange von Hotellerie und Gastronomie in den Gesetzgebungsvorhaben noch stärkere Berücksichtigung finden. "Es kann nicht sein, dass unsere Branche einseitig belastet wird und bei Maßnahmen, die uns etwas Erleichterung verschaffen könnten, außen vor bleibt", fordert Geyer. Denn auf europäischer Ebene bestehen sehr wohl Chancen
zur Stärkung der Position der gastgewerblichen Unternehmer.
So verspricht sich HOTREC von der Neufassung der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie für die Mitgliedsländer der Europäischen Union die Möglichkeit, eine ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie einführen zu können. Zum anderen könnten Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Urheberrechts dazu führen, mehr Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften im Binnenmarkt zu gewährleisten und neue Distributionskanäle zu schaffen. Insbesondere über das "Digital Rights Management" wären die Voraussetzungen dafür gegeben, Nutzungsrechte direkt bei den Rechtsinhabern zu erwerben. "Diesen Weg muss die Europäische Union allen Verbrauchern und auch dem Gastgewerbe öffnen", so Bernd Geyer.