DEHOGA und NGG vereinbaren tarifliche Altersvorsorge für das Gastgewerbe

In den ca. 220.000 Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland sind rund 1 Million Menschen beschäftigt. Nachdem bereits im vergangenen Jahr zahlreiche andere Branchen entsprechende Tarifverträge abgeschlossen haben, wurde nunmehr nach langwierigen Verhandlungen auch zwischen DEHOGA und NGG Einigkeit erzielt.
Der Präsident des DEHOGA, Ernst Fischer, und der 2. Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, Reiner Wittorf, erklärten dazu: “Mit dieser tariflichen Branchenlösung wollen wir die Versorgungslücke bei der gesetzlichen Rente schließen. Wir haben ein Tarifmodell entwickelt, das allen Beschäftigten den Aufbau einer attraktiven zusätzlichen Altersvorsorge ermöglicht”.
Es wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 150,00 Euro jährlich gewährt, die sich teilweise aus Umwidmung des tariflichen Urlaubsgeldes und einem Arbeitgeberzuschuss finanziert. Darüber hinaus zahlen die Arbeitgeber einen Zuschuss von 16%, wenn die Beschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung nutzen. Für die Arbeitgeber ist diese Lösung wirtschaftlich kostenneutral.

Derzeit läuft die Ausschreibung zur Umsetzung des tariflichen Angebotes. Bis Ende April wird die von DEHOGA und NGG gebildete Ausschreibungskommission das beste Angebot ermitteln. Aus diesem Grund wird von vorzeitigen Abschlüssen abgeraten. Die Arbeitgeber können sich im Rahmen der Branchenlösung für einen der 5 gesetzlich möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden. Ab 1.September 2002 ist für diejenigen Arbeitgeber, die keine entsprechende Initiative entwickelt haben, die Durchführung im Rahmen der Pensionskasse möglich. Ab Anfang Mai wird intensiv über die nähere Ausgestaltung der Branchenlösung informiert.

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