Im Vergleich zu Nachbarländern wie Ungarn oder Frankreich, wo die Stopfleber als „Kulturgut“ gilt, nehmen die deutschen Gänsehalter seit Jahren eine Vorreiterrolle beim Tierschutz ein. Das Problem ist jedoch die fehlende Transparenz im Supermarkt: Wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht hat der Verbraucher keine Chance zu erkennen, ob zum Beispiel die ungarische Gänsekeule aus der in Deutschland verbotenen Stopfleberproduktion stammt.
Der Selbstversorgungsgrad ist in Deutschland bei Gänsen sehr niedrig: Lediglich 15 Prozent stammen aus heimischer Erzeugung, der Rest ist Importware, an erster Stelle aus Ungarn. Die fehlende Kennzeichnung sogenannter „Nebenprodukte“ der Stopflebererzeugung – Gänsefleisch, Gänseteile oder Gänsefedern – wird insofern zum verbraucherrelevanten Problem, als diese Erzeugnisse auf dem deutschen Markt zu deutlich günstigeren Preisen als die deutschen Produkte angeboten werden. Der Grund: Die Vermarktung der als Delikatesse gehandelten Stopfleber ist ein rentables Geschäft, die anderen Bestandteile der Gans werden entsprechend als kostengünstige Nebenprodukte vermarktet. Umso intensiver setzen sich die deutschen Gänsehalter für eine Kennzeichnungspflicht von Gänsefleisch aus der Stopflebererzeugung im Rahmen der Novellierung der Durchführungsverordnung zur EU-Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch ein.
Zum Hintergrund: Bei der Stopfleberproduktion wird der Gans durch eine Zwangsernährung (sogenanntes „Stopfen“) mehrmals täglich eine weit überhöhte Futtermenge über Metall- oder Kunststoffrohre direkt in den Magen eingegeben. Diese Überernährung führt zu einer stark vergrößerten Leber, die als Delikatesse gehandelt wird. Das Stopfen hat eine erhebliche Überlastung des Stoffwechsels der Tiere zur Folge. Die ständige Überversorgung mit Energie führt folglich zur gesteigerten Wärmeproduktion. Diese Wärme kann von den Tieren aber nur schlecht abgeführt werden und es kommt zu Überhitzung (Hyperthermie) und einer dramatischen Kreislaufschädigung.