DGE: Pu-Erh-Tee ist kein “Wundermittel”

Frankfurt/M (DGE). Unverändert essen und dabei abnehmen – davon träumen viele. Wer den Werbeversprechen der Anbieter von Pu-Erh-Tee, einer chinesischen Teespezialität, glaubt, wird jedoch enttäuscht werden. Das von Herstellerseite zum “Wundermittel” erklärte Getränk soll zahlreiche Wirkungen haben: Es wird als “Fett-Killer-Tee” zum Abnehmen empfohlen, soll den Cholesterinspiegel senken sowie anregend auf das Immunsystem- und die Verdauung wirken. Auch antibakterielle und entschlackende Eigenschaften sowie eine Beschleunigung des Alkoholabbaus werden dem Tee und den aus Tee-Extrakten hergestellten Kapseln zugeschrieben.

“Die Werbeaussagen über diätetische und gesundheitsvorbeugende Wirkungen sind wissenschaftlich nicht belegt”, warnt Dr. Helmut Oberritter, Wissenschaftlicher Leiter der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), vor einem vorschnellen Kauf. “Pu-Erh weist ein Spektrum an Inhaltsstoffen auf, das weitestgehend dem von Schwarz- und Grüntee entspricht. Er ist wie diese als Genussmittel zu betrachten und nur in Maßen – 3 bis 4 Tassen pro Tag – zu trinken.”

Abzusehen sei von den empfohlenen großen Trinkmengen von mindestens 1,5 Liter pro Tag. Denn Pu-Erh-Tee enthält die anregenden Wirkstoffe Coffein und Theobromin sowie Gerbstoffe, die Mineralstoffe binden und so für den Körper nicht mehr verfügbar machen. Vorsicht ist generell beim Kauf des Tees geboten, da zahlreiche Produkte nachweisbare Mengen an DDT sowie Rückstände weiterer Pflanzenschutzmittel enthielten. Dies ergab eine Untersuchung von Öko-Test 1999. DDT ist bekannt für seine krebserregende Wirkung. Die DGE rät: “Achten Sie beim Kauf auf rückstandskontrollierte Ware.”

Pu-Erh-Tee, auch “roter Tee” genannt, wird im Handel als lose Blattware, gepresst oder in Form von Kapseln angeboten. Auch als fertiger Tee mit Zusätzen von Apfelessig, natürlicher Milchsäure oder Vitamin-B-Komplex ist er auf dem Markt. Pu-Erh wird ebenso wie schwarzer oder grüner Tee vom Teestrauch Camellia sinensis gewonnen. Dabei unterscheidet er sich von ihnen durch ein besonderes Fermentationsverfahren, das ihm seine erdige Farbe und den charakteristischen Geschmack verleiht. Laut Hersteller sollen durch die Fermentierung bestimmte Wirkstoffe erhalten bleiben. Diese werden aber, so die DGE, weder näher benannt noch liegen wissenschaftliche Untersuchungen am Menschen über die versprochenen Wirkungen vor.

Da der Tee ein Lebensmittel ist, darf er laut Lebensmittelrecht nicht mit Aussagen wie “Schlankheitstee” oder krankheitsbezogenen Wirkungen wie “entgiftet den Körper” und “schützt vor Krebserkrankungen” beworben werden. Auch irreführende Werbung mit nicht erwiesenen Wirkungen ist gesetzlich untersagt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Pu-Erh-Kapseln wegen der Versprechen der Hersteller und der daraus folgenden Verbrauchererwartung deshalb im März 1999 als Arzneimittel eingestuft.

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