Veggie Burger TUEV Sued Ersatzprodukte Studie

Die Schlacht um Veggie-Burger & Co.

Der Beschluss des EU-Parlaments sorgt für heftige Diskussionen, entschieden ist aber noch nichts

Das wird noch eine ganze Zeit für Aufregung in der Lebensmittel- und Fleischbranche sorgen: Das Europäische Parlament will Bezeichnungen wie Veggie-Burger, -Wurst oder -Schnitzel verbieten. 355 Abgeordnete, überwiegend aus den Rechtsaußen-Fraktionen und Teilen der konservativen Fraktion um CDU und CSU, stimmten am Mittwoch, 8. Oktober 2025, in Straßburg für eine entsprechende Gesetzesänderung, 247 waren dagegen.

Das heißt aber nicht, dass ab sofort alle entsprechenden vegetarischen und veganen Produkte mit vermeintlich falschem Namen aus den Regalen des Lebensmitteleinzelhandels verbannt werden. Denn das Verbot kann nur in Kraft treten, wenn eine Mehrheit der 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmt. Nächster Schritt: Das Parlament muss in Verhandlungen mit den EU-Staaten eine Einigung auf neue Regeln erzielen. Ausgang dieser Verhandlungen? Nach übereinstimmender Einschätzung versierter EU-Experten völlig offen.

„Namen von vegetarischen und veganen Ersatzprodukten oft irreführend“

Im Antrag der konservativen EVP-Fraktion heißt es, dass die Namen von vegetarischen und veganen Ersatzprodukten oft irreführend seien. Burger, Steak, Schnitzel und Würste dürften nur so heißen, wenn sie auch Fleisch enthielten. Die für den Antrag im EU-Parlament federführende französische EVP-Abgeordnete Céline Imart sagte unter anderem, es gehe um Transparenz sowie um Anerkennung für die Arbeit der Landwirte. Soweit der Status quo.

DFV begrüßt den EU-Schluss und…

Inzwischen haben sich in Deutschland sowohl Befürworter als auch Gegner einer Neuregelung zu Wort gemeldet. Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments „ausdrücklich“, wie er in einer Pressemitteilung verlauten ließ. Durch den Schutz der Originalbezeichnungen werde „eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv verhindert“.

Die Bezugnahme auf die Originalbezeichnung betreffe nicht nur eine Gleichartigkeit, also ob das Produkt gleich verwendet werden könne und auch geschmacklich ähnlich sei. Tatsächlich werde auch „eine Gleichwertigkeit im Sinne einer ernährungsphysiologischen Vergleichbarkeit suggeriert“. Auch hier seien „Fehlvorstellungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhindern“.

…verurteilt die mediale Berichterstattung

Der DFV habe das national zuständige Ministerium bereits im August zur Unterstützung aufgefordert und werde diese Forderung auch weiterhin einbringen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) gelten als Fürsprecher einer Neuregelung und haben sich in der Vergangenheit entsprechend geäußert.

In seiner Pressemitteilung kritisierte der DFV die Berichterstattung zur Abstimmung im EU-Parlament als „überwiegend zu einseitig und unsachlich“. Die Berichte in den Medien stützten sich „nahezu ausschließlich auf das Verbot der Verwendung der Originalbezeichnungen für vegetarische und vegane Ersatzprodukte“, die Entscheidung sei „mit Unverständnis in der Berichterstattung begleitet“ worden. Zwar seien vereinzelt auch im Fleischerhandwerk Stellungnahmen eingeholt worden. Überwiegend seien jedoch die üblichen Stimmen aus Verbraucherschutz und Handel mit bekannten Argumenten für die weitere Verwendung der Originalbezeichnungen zu Wort gekommen.

Veganuary: Verbot zwingt zu intransparenten Kunstbegriffen

Deutliche Kritik kommt von Veganuary. Die Organisation, die Verbraucher alljährlich mit einer Kampagne motivieren will, sich im Januar und darüber hinaus vegan zu ernähren, sieht im EU-Beschluss „ein Hindernis für die dringend notwendige Ernährungswende“.

„Pflanzliche Burger, Würstchen oder Schnitzel sind längst ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags. Die Produktbezeichnungen helfen Konsument:innen, sofort zu erkennen, was sie in den Einkaufswagen legen. Trotz lautstarker Warnungen von Handel, herstellenden Unternehmen und Organisationen nimmt das Verbot nun diese Orientierung und zwingt zu intransparenten Kunstbegriffen. Und die lassen Verbraucher:innen bei ihrem Griff zu pflanzlichen Alternativen zögern – und bremsen so die Innovations- und Schubkraft veganer Märkte aus“, sagt Christopher Hollmann, Geschäftsführer von Veganuary Deutschland.

Die EU erschwere den Zugang zu klimafreundlicher Ernährung und schwäche damit einen der effektivsten Hebel, um der Klimakrise zu begegnen.

foodwatch: „Wollen uns für dumm verkaufen“

Als „absurdes Geschenk an die Fleischindustrie“ verurteilt die Verbraucherorganisation foodwatch die EU-Pläne. „Unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes will die EU vertraute Begriffe wie Tofuwürstchen oder Seitanschnitzel verbieten – das ist nicht Verbraucherschutz, das ist Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie“, wettert Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland.

Es gebe keinerlei Belege für eine systematische Verbraucherverwirrung. Hersteller würden ihre Produkte in der Regel deutlich sichtbar als vegan oder vegetarisch kennzeichnen, „weil genau das das Verkaufsargument ist“. Ziel der EU-Pläne sei es offenbar, den wachsenden Trend zum zumindest gelegentlichen Fleischverzicht bei Verbraucher:innen auszubremsen, um der angeschlagenen Fleischwirtschaft unter die Arme zu greifen, so foodwatch. „Niemand kauft versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker“, heißt es in einer foodwatch-Pressemitteilung, die bereits vor dem EU-Beschluss verbreitet wurde.

Die Politiker „könnten jede Menge tun, um die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu verbessern – etwa eine verbindliche Herkunftsangabe oder ein farbiges Nährwertlabel einführen“. „Statt für mehr Klarheit beim Einkauf zu sorgen, tanzen die EU-Politiker:innen nach der Pfeife der Fleischwirtschaft und wollen uns dabei noch für dumm verkaufen“, lautet das harsche foodwatch-Urteil.

ProVeg: Wachstumsmarkt pflanzlicher Alternativprodukte nicht ausbremsen

Etwas moderater formuliert die Ernährungsorganisation ProVeg ihre Kritik am EU-Beschluss. Sie befürchtet, „dies könnte den dynamischen Markt pflanzlicher Alternativprodukte in seinem Wachstum ausbremsen“, und fordert die Mitglieder des EU-Parlaments auf, den eingeschlagenen Kurs für Lebensmittelwirtschaft und Verbraucher zu korrigieren.

„Die bestehende deutsche Praxis zur Bezeichnung alternativer Proteine, verankert im etablierten Handelsbrauch und in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, bietet Unternehmen Sicherheit für Planung und Investitionen“, argumentiert Dr. Nina Wolff, Politik-Expertin bei ProVeg in Deutschland. Diese Stabilität trage „maßgeblich dazu bei, dass Deutschland den pflanzenbasierten Markt in Europa anführt“. Christian Blümel

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