Auch Kleinbetriebe müssen die Ergebnisse ihrer Gefährdungsbeurteilungen und die festgelegten Maßnahmen dokumentieren und bei Betriebsprüfungen vorweisen. Die Sonderregelung für Betriebe mit 10 oder weniger Beschäftigten wurde am 25. Oktober 2013 durch den Gesetzgeber aufgehoben. Darüber informiert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Um diesen Betrieben die Arbeit zu erleichtern, bietet die BGN verschiedene branchenbezogene Praxishilfen zur Gefährdungsbeurteilung an. Sie enthalten Checklisten, die ausgefüllt als Dokumentation gelten.
Weitere Informationen auf der aktuellen BGN-DVD (medienbestellung@bgn.de) und im Internet (www.bgn.de, Shortlink = 1025 (für die Fleischwirtschaft: Shortlink 1369). Für telefonische Anfragen hat die BGN die Hotline 0621 4456 3517 eingerichtet.