Echte Originale

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages erklärt das „WeltGenussErbe Bayern“ die EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe g.g.A.“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung g.U.“ und wie man Original Nürnberger Rostbratwurst vom Imitat unterscheidet. Oft bieten verschiedene Hersteller ein scheinbar gleiches Produkt. Verbraucher fragen dann: Wie erkenne ich, ob es sich bei dem Lebensmittel um das Original handelt? Zertifizierungen sind ein wichtiger Qualitätsindikator, doch der Dschungel an Gütesiegeln wird immer unübersichtlicher.

 

7 bis 9 cm lang, 25 g leicht, hochwertige Zutaten und ein unverkennbarer Geschmack – das zeichnet das echte Nürnberger „Wöschdla“ aus. Das Geheimnis der geschmackvollen Fränkin liegt in der Original-Rezeptur, die bis heute eingehalten werden muss: viel hochwertiges, mageres Schweinefleisch, in mittelgrober Körnung gehackt, mit der typischen Majoran-Mischung abgeschmeckt und in schlanke Schafsaitlinge abgefüllt. Die Verwendung von minderwertigem Fleisch oder die Zugabe von Wasser für ein sämigeres Brät sind strengstens untersagt.

 

Allzu oft wird die echte Nürnberger Rostbratwurst imitiert und im Handel angeboten. Diese Schweinswürste sehen auf den ersten Blick der Echten recht ähnlich. Dabei sind Plagiate, die unter demselben oder ähnlichen Namen, aber an einem anderen Ort, mit veränderter Rezeptur oder Herstellungsart hergestellt werden, verboten und dürfen als solche nicht verkauft werden. Oft umgehen Hersteller solcher Fälschungen dies, indem sie die Form eines Produktes imitieren oder auch die Verpackung optisch an das Original anlehnen. Nur die Echten tragen das EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe“: Wo „Nürnberger Rostbratwurst“ und das gelb-blaue g.g.A.-Zeichen draufstehen, darf nur das zertifizierte Original aus Nürnberg drinstecken. Ein weiteres Erkennungsmerkmal: Auf der Verpackung ist stets die charakteristische rot-weiße Stadtsilhouette von Nürnberg zu finden.

 

Seit 1992 gibt es die Herkunftsschutzzeichen g.g.A. und g.U.: Die g.g.A.-Zertifizierung erhalten Produkte, die in einer bestimmten Region getreu traditioneller Rezepturen und Verfahren hergestellt und verarbeitet werden. Spezialitäten, die das g.U.-Schutzzeichen tragen, müssen ausnahmslos in einer Region erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Auch alle Roh- und Inhaltsstoffe müssen aus der genannten Region stammen. Für Verbraucher sind die EU-Herkunftszeichen klare Signale: Hier kann unbesorgt zugreifen, wer Genüsse mit Heimat und eindeutiger Herkunft schätzt. Ebenso steht der Spezialitätenschutz für Handwerkskunst und Tradition, für Lebensmittel mit Geschichte, mit unverkennbarem Duft und Geschmack. Sobald eine Spezialität g.g.A.- bzw. g.U.-zertifiziert ist, steht sie unter regelmäßiger Beobachtung und Kontrolle, um den hohen Qualitätsansprüchen der EU weiterhin gerecht zu werden. In Bayern überwacht eine zugelassene Kontrollstelle im Auftrag der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) direkt bei den Herstellern und Produzenten die genaue Einhaltung der Spezifikationen. Diese Prüfungen finden mindestens einmal im Jahr statt, die Kontrollart ist vergleichbar mit der Öko-Kontrolle. www.weltgenusserbe.de

 

 

Foto: WeltGenussErbe Bayern

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