BVL: Antibiotika-Menge 2024 in Deutschland leicht gestiegen
Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 562 Tonnen Antibiotika an Tierärzte und weitere Empfänger abgegeben. Das ist ein Plus von 34 Tonnen (6,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, beträgt der Rückgang 67 Prozent.
Von den 562 Tonnen (t) Antibiotika, die 2024 abgegeben wurden, entfallen wie in den Vorjahren die größten Mengen auf Penicilline (222 t) und Tetrazykline (113 t). Es folgen Sulfonamide (62 t), Makrolide (53 t), Aminoglykoside (37 t) und Polypeptidantibiotika (31 t).
Auf niedrigem Niveau stabilisiert
Von den Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuft werden, sind für Polypeptidantibiotika erneut geringere Mengen abgegeben worden als im Vorjahr (Colistin; 31 t; -7,4 %). Damit erreichten diese ihren bisher niedrigsten Wert seit dem Jahr 2011. Für die Fluorchinolone wurde ein leichter Anstieg der Abgabemengen um 0,2 t verzeichnet (+3,5 %). Auch die Abgabemenge von Cephalosporinen der 3. und 4. Generation stieg leicht um 0,1 t im Vergleich zum Vorjahr (+4,4 %).
“Trotz des geringen Anstiegs bewegen sich die Antibiotikaabgabemengen auf einem im Vergleich zum Jahr 2011 sehr niedrigen Niveau und haben sich stabilisiert. Die in Deutschland getroffenen Maßnahmen zum verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz sind wirksam und für die Human- und Veterinärmedizin von Bedeutung“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL.
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.
Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar
Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden seit dem Jahr 2023 nicht nur Antibiotika erfasst, die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch an Apotheken, Veterinärbehörden und Hochschulen. Bedingt durch die Änderungen sind die erfassten Zahlen deshalb nur eingeschränkt mit denen der vorherigen Jahre (2011-2022) vergleichbar. Ein zuverlässiger Trend ist erst wieder in zukünftigen Jahren ableitbar.
Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte, sowie seit 2023 auch an weitere Empfänger gemäß § 45 Abs. 6 Nr. 1 Tierarzneimittelgesetz, in Deutschland abgegeben werden, zu melden. Diese Daten werden im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst und durch das BVL validiert, ausgewertet und veröffentlicht.