Eine weitere Verordnung der EU (Nr. 853/2004) sieht darueber hinaus grundsaetzlich die Zulassung aller Fleischbetriebe bis Ende 2009 vor. Sie enthaelt zudem zusaetzliche Hygienevorgaben, beispielsweise fuer das Schlachten, Zerlegen und Lagern. Ausgenommen sind Betriebe, die Fleisch zerlegen und an Ort und Stelle verkaufen oder deren Belieferung in beschraenktem Umfang die Ein-Drittelregelung der Produktionsmenge nicht ueberschreiten darf. Aus den Vorschriften der EU-Verordnungen sind Hygiene-Erfassungsplaene zu erstellen. In diesen Checklisten werden die Ergebnisse festgehalten und koennen so nachgewiesen werden.
Die Zentralgenossenschaft des Deutschen Fleischergewerbes Zentrag bietet den von ihr betreuten Fleischer-Genossenschaften bei der Umsetzung der Vorschriften und der Beantragung der notwendigen Zulassung Beratung und Hilfestellungen an. Auch notwendiges Zubehoer ist ueber die Zentrag und deren Mitglieder für den Fleischer erhaeltlich.