Der Grund: Nach dem Alterseinkünftegesetz müssen zunächst 50 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden. Bis zum Jahre 2040 wächst der
steuerpflichtige Anteil auf 100 Prozent. Zugleich werden ab Anfang 2005 die Beiträge zur Rentenversicherung bis zu 60 Prozent steuerlich
freigestellt. Innerhalb von 20 Jahren steigt dieser Anteil bis auf 100 Prozent. Die Folgen der nachgelagerten Besteuerung variieren nach Alter und Einkommenshöhe. Geringverdiener bis 20.000 Euro brutto werden beispielsweise nicht zusätzlich belastet. Im höheren Einkommensbereich bis 60.000 Euro brutto profitieren hingegen nur die jüngeren Jahrgänge von der Neuregelung.
Eine mögliche Alternative ist das so genannte freie Sparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Es erweist sich als genauso rentabel oder sogar als die bessere Alternative zu staatlich geförderten Angeboten mit nachgelagerter Besteuerung.