Tokyo. Nach überraschend kurzer Sitzungsdauer hat die japanische Regierung eine Gesetzesvorlage zur Kennzeichnung gentechnisch modifizierter Lebensmittel (gm) verabschiedet. Das berichtet das Tokyoter Büro von CREAM Consultants. Demnach müssen ab April 2001 auch so traditionelle Produkte wie Tofu und Miso gekennzeichnet werden, wenn sie aus gm-Soja hergestellt wurden. Von einer Kennzeichnung ausgenommen bleiben jedoch Lebensmittel deren Gehalt an gm-Organismen nicht mit anerkannten Methoden nachgewiesen werden kann.
Dies betreffe zur Zeit vor allem weiterverarbeitete Produkte aus/mit gm-Mais- oder -Kartoffelstärke und Bier (gm-Hefe). Agrarminister Shoichi Nakagawa will nun umgehend Kennzeichnungsstandards entwickeln. In Japan selbst sind derzeit sechs gm-Kulturpflanzen zugelassen: Baumwolle,Kartoffeln, Mais, Raps, Sojabohnen und Tomaten.