Es untersagte einem Bioland-Metzger, den Dicksaft als Ersatz für womöglich krebserregendes Nitritpökelsalz in seiner Wurst zu verarbeiten. Bei der Herstellung von Biowurst gilt für Bioland-Metzger eine Reihe von Vorgaben. Weil die Nitrosaminen im Nitropökelsalz als krebserregend gelten, ist das Salz tabu. Da aber erst das Pökelsalz der Wurst eine rosarote Farbe verleiht, setzte ein Fleischer aus Niedersachsen bei der Herstellung von Fleischwurst und Kochschinken Rote-Bete-Dicksaft und Bakterien ein. In letzter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nitrathaltige Gemüseextrakte, wie sie der Metzger verwendete, unzulässig sind, weil es sich um Lebensmittelzusatzstoffe handelt, die nach europäischem Recht zulassungspflichtig sind.
Mit dem Urteil endet ein langer Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Hildesheim und dem niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) auf der einen und dem Fleischer auf der anderen Seite. Der Rote-Bete-Dicksaft und ein ebenso verwendetes Zucchini-Pulver seien nicht zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe, begründeten die Richter. Auch die Biomethode sei keine wirkliche Alternative zum Nitritpökelsalz. Dem Argument des Bioland-Fleischers, seine Gemüsezutaten seien ganz normale, nicht genehmigungspflichtige Lebensmittel, folgten die Bundesrichter nicht. Dagegen spreche der hohe Nitratgehalt der Stoffe.
Hintergrund: Bioland schreibt seinen rund 120 zertifizierten Fleischern den Verzicht von Nitritpökelsalz bei der Fleischverarbeitung vor. Laut Bioland-Sprecher Gerald Wehde ist der Verband inzwischen weiter als der seit Jahren schwelende Rechtsstreit. Die Gemüsezusätze seien weiterentwickelt worden und jetzt eindeutig als Lebensmittel einzustufen.