Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung von Heidemark gegen eine vom Landgericht Hamburg abgelehnte Schadenersatzklage zurückgewiesen. Das Unternehmen hatte einen Schadenersatz in Millionenhöhe vom NDR gefordert, nachdem dieser 2007 über eine staatsanwaltschaftliche Durchsuchung beim Geflügelfleischproduzenten wegen eines Gammelfleisch-Verdachts berichtet hatte. In den Sendungen hatten ehemalige Heidemark-Mitarbeiter von verdorbenem Putenfleisch, das umverpackt in den Handel gelangt sei, berichtet. Später wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, Heidemark warf dem NDR falsche Berichterstattung vor und forderte Schadenersatz. Das Oberlandesgericht meinte dagegen, Medien dürften in Fällen von besonderem Interesse der Öffentlichkeit nicht durch überzogene Sorgfaltsanforderungen von einer Berichterstattung abgehalten werden.