Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften können Landkreise in Hessen künftig die Kosten für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, die Fleischbeschau, neu festlegen. Das könnte das Aus für viele kleinere Betriebe bedeuten. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg soll die aktualisierte Gebührenordnung bald in einer Sitzung des Kreistags beschlossen werden. Dazu Obermeister Hans-Georg Schneider von der Fleischerinnung Waldeck-Frankenberg: „Das wird das Aus für einige kleinere Schlachtereien.“ Dabei könnten mindestens 10.000 Euro mehr pro Jahr auf die Metzger zukommen. Kleinere Betriebe müssten dann die Kosten anheben. Diese hätten dann einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Marktteilnehmern. Bisher wurden die Kosten für den Qualitäts- und Gesundheitstest des Fleisches, den das Veterinäramt durchführt, auf der Grundlager hessischer Gesetze berechnet. Nun haben die Landkreise mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch“ vom 25.10.2014 die Möglichkeit selbst Gebührenordnungen einzuführen. Die Höhe der Kosten stehe noch nicht fest, da auf jede Tierart eine eigene Gebühr erhoben und der Preis auch nach der Menge der getesten Tiere berechnet werden soll. Metzgereien müssten diese Kosten letztlich an ihre Kunden weitergeben.
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