Hygiene hat im Gastgewerbe oberste Priorität

Eine gute betriebliche Hygienepraxis sei in der professionellen Gastronomie unerlässlich und habe einen hohen Stellenwert. "Es gibt nichts zu beschönigen: Die Betriebe, die wiederholt und konsequent gegen die gesetzlich geltenden Hygiene-vorschriften verstoßen, kann und will der Verband nicht verteidigen. Denn diese schädigen nicht nur sich selbst, sondern das Image der gesamten Branche", erklärt Fischer. Der DEHOGA sage seit jeher "Ja" zur guten Hygienepraxis und bietet seinen Gastwirten auf vielfältigste Weise wertvolle Hilfe an: "Mit praxisgerechten Broschüren, in Seminaren und Beratungsgesprächen sowie über Artikel im Internet unterstützen wir unsere Unternehmer bei allen Fragen rund um die Hygiene im Betrieb", berichtet Fischer.

So hat der Verband bereits Mitte der neunziger Jahre einen Hygiene-Leitfaden und 2006 dann die "Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in der Gastronomie" herausgegeben. Bei der Hygiene-Leitlinie handelt es sich um ein unverzichtbares Standardwerk, das mit allen zuständigen obersten Behörden und Ministerien der Bundesländer – insbesondere mit den Lebensmittelkontrollbehörden – erarbeitet und abgestimmt wurde. "Wer sich daran hält, muss Kontrollen nicht fürchten", sagt der DEHOGA-Präsident. "Gute betriebliche Hygienepraxis funktioniert nur mit gut ausgebildeten und geschulten Mitarbeitern. Deshalb gibt es seit Ende 2008 auch eine aktualisierte Hygiene-Schulungsbroschüre als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen, betrieblichen Mitarbeiterschulungen", so Fischer weiter. Die Schulungsbroschüre wie auch die Hygiene-Leitlinie sind über den DEHOGA-Shop (www.dehoga-shop.de) einfach und bequem zu beziehen. "Keine Frage, im Sinne eines guten Verbraucherschutzes sind Kontrollen richtig und wichtig", so Fischer weiter. Gleichwohl gebe es eine Vielzahl offener Punkte zur Sinnhaftigkeit des Smiley-Systems wie auch zur Verhältnismäßigkeit der Veröffentlichung bestimmter Mängel im Internet. Angesichts der Tragweite der öffentlich gemachten Kontrollergebnisse im Internet müsse sichergestellt sein, dass betroffene Gastronomen die Möglichkeit bekommen, festgestellte Mängel kurzfristig zu beseitigen und den Anspruch auf eine zeitnahe erneute Kontrolle haben, um so einer Veröffentlichung in der Negativliste entgegenwirken zu können. "Es kann zudem nicht angehen, dass Betriebe, die unverzüglich die Mängel beseitigen, aufgrund fehlenden Kontrollpersonals monatelang auf der Negativliste stehen. Dagegen wehren wir uns", macht Fischer klar.

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